Abschreibung, kalkulatorische

Kalkulatorische Abschreibung - Definition

Im Rahmen der Kostenrechnung und Kostenvergleichsrechnung eingesetzte Größe zur Abbildung von Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Durch den Einbezug in die Preiskalkulation soll über die verdiente Abschreibung eine Wiederbeschaffung der Gegenstände ermöglicht werden. Da im Gegensatz zu der handelsrechtlichen Abschreibung hier in der internen Rechnungslegung keine Vorschriften über die Höhe und Abschreibungsverfahren zu beachten sind, können angesichts regelmäßig steigender Wiederbeschaffungskosten auch höhere kalkulatorische Abschreibungen als in der Bilanz angesetzte Wertminderungen veranschlagt werden. Kalkulatorische Abschreibungen stellen wie alle kalkulatorischen Kosten so genannte Zusatzkosten dar. Sie werden im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von alternativen Investitionen als Fixe Kosten in die Berechnung einbezogen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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