Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, durch eine Streuung über verschiedene Assetklassen und Anlagemärkte einen möglichst stetigen Wertzuwachs zu erwirtschaften. Das Fondsvermögen muss, unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, zu mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens in Vermögensgegenstände aus dem Bereich Sachwerte angelegt werden. Vermögensgegenstände aus dem Bereich Sachwerte sind: Aktien, einschließlich Real-Estate-InvestmentTrusts (REITs), Schuldverschreibungen, die die Wertentwicklung von Edelmetallen nachvollziehen, inflationsgeschützte Anleihen. Investmentanteile, die überwiegend in die oben genannten Vermögensgegenstände investiert sind, können auf die Anlagegrenze wie folgt angerechnet werden: Investmentanteile, die einen Index nachbilden, der sich aus vorgenannten Vermögensgegenständen zusammensetzt, werden jeweils mit 100 Prozent angerechnet.