Welche gesetzlichen Maßnahmen kommen, um die Situation zu lösen?
Nach derzeitigem Stand im Gesetzgebungsverfahren sind folgende neuen Regeln geplant:
Ab 2013:
Ersthaltefrist für Neuanleger von 24 Monaten
Kündigungsfrist für alle Anleger von 12 Monaten
Freibetrag, den Anleger ohne Kündigungsfrist entnehmen können: 30 000 Euro pro Halbjahr
Bewertungsturnus der Sachverständigen wird von einmal pro Jahr auf einmal pro Quartal verkürzt
Ab 2015:
Herabsetzung der maximalen Kredit-Quote von derzeit 50 auf 30 Prozent Diese Regeln sollen institutionelle Investoren und Privatanleger wieder trennen und für Berechenbarkeit bezüglich der Liquidität sorgen. Allerdings: Die neuen Regeln müssen in die offiziellen Fondsunterlagen eingetragen werden. Dies ist aber laut Gesetz nur bei Fonds möglich, deren Anteilsrücknahme nicht ausgesetzt ist. Die momentan geschlossenen Fonds können diese Regelungen gar nicht umsetzen.