15 Euro Mindestlohn? Das wäre Weltrekord: Beim Mindestlohn liegt Deutschland schon jetzt weltweit in der Spitze - das Ranking
Die SPD von Kanzler Scholz fordert, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen. Das wäre Rekord. So hoch ist der Mindestlohn in anderen Ländern.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt 12,41 Euro. Anfang 2025 steigt er auf 12,81 Euro. Die SPD um Kanzler Olaf Scholz fordert nun, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen.
Damit würde Deutschland zum Mindestlohn-Weltmeister. Schon jetzt zählt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zu den höchsten der Welt.
In diesem Artikel findet ihr die komplette Rangliste für Europa, die G-7-Staaten und eine Liste jener wirtschaftlich wichtigen Länder, die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nach mehreren kräftigen Erhöhungen aktuell 12,41 Euro. Anfang 2025 steigt er auf 12,82 Euro. Die SPD um Kanzler Olaf Scholz fordert, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben. Damit wäre Deutschland Mindestlohn-Weltmeister. Eine so hohe gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es in keinem anderen Land.
Ein Vergleich zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland im internationalen Vergleich bereits jetzt hoch ist. In Europa gilt es nur im kleinen Luxemburg ein höherer Mindestlohn per Gesetz. Er liegt aber auch etwas unter den in Deutschland gewünschten 15 Euro. Das zeigt die folgende Grafik auf Grundlage von Daten des gewerkschaftlichen WSI.
Auch über Europa hinaus gibt es aktuell kein wichtiges Industrieland mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Das verdeutlicht diese Reihenfolge der G-7-Staaten plus Australien.
Das G-7-Land Italien gehört zu Volkswirtschaften ohne gesetzlichen Mindestlohn - wie auch die skandinavischen Länder, die Schweiz oder Österreich. Das bedeutet nicht, dass es in diesen Ländern keine Lohnuntergrenze gibt. Sie kann anders geregelt sein, vor allem durch Vereinbarungen der Tarifparteien. Auch in Deutschland gibt es eine Vielzahl von tariflichen Mindestlöhnen. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sollte sie - eigentlich - zusätzlich nach unten absichern.
Eine andere Sicht auf den internationalen Vergleich bietet das Statisische Bundesamt. Zur besseren Vergleichbarkeit ist der Mindestlohn dabei nicht je Stunde dargestellt, sondern als Brutto-Monatslohn bei einer Vollzeitbeschäftigung. Es sind also mögliche Unterschiede in der Arbeitszeit berücksichtigt.
Die Zahlen beziehen sich auf das erste Halbjahr 2024.
Gesetzlicher Mindestlohn in Europa
Land | Monatslohn bei Vollzeit (1. Halbjahr 2024) |
---|---|
Luxemburg | 2.571 Euro |
Deutschland | 2054 Euro |
Irland | 2.146 Euro |
Niederland | 2.134 Euro |
Belgien | 2.070 Euro |
Frankreich | 1.776 Euro |
Spanien | 1.323 Euro |
Slowenien | 1.254 Euro |
Zypern | 1000 Euro |
Polen | 998 Euro |
Griechenland | 968 Euro |
Malta | 925 Euro |
Litauen | 924 Euro |
Portugal | 887 Euro |
Kroatien | 840 Euro |
Estland | 820 Euro |
Tschechien | 755 Euro |
Slowakei | 750 Euro |
Rumänien | 743 Euro |
Lettland | 700 Euro |
Ungarn | 675 Euro |
Bulgarien | 477 Euro |
Quelle: Statistisches Bundesamt |
Höher als in Deutschland ist die Lohnuntergrenze nur in Luxemburg. In allen EU-Ländern mit einem Mindestlohn stieg er 2023 zum Vorjahr. Starke Zuwächse gibt es in osteuropäischen Staaten wie Polen, die damit im EU-Vergleich aufgeholt haben.
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht in allen Ländern Europas. In fünf EU-Mitgliedstaaten gibt es keinen nationalen Mindestlohn: Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden. Auch in Norwegen und Großbritannien ist die Lohnuntergrenze nicht gesetzlich geregelt. Das zeigt auch die folgende Karte.
So ist der Mindestlohn in Deutschland gestiegen
In Deutschland gibt es den gesetzlichen Mindestlohn seit 2015. Er wurde eingeführt, um Beschäftigte zusätzlich zu tariflichen Mindestlöhnen gegen Missbrauch zu schützen. Anfangs betrug der Mindestlohn 8,50 Euro. In den vergangenen acht Jahren ist er um 41 Prozent gestiegen. Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes von 2015 bis zu den geplanten Erhöhungen bis 2025 zeigt diese Grafik.