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Highlight Communications AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2025 in Basel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.06.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Highlight Communications AG
Pratteln
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2025 DER AKTIONÄRE DER HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG ZUM GESCHÄFTSJAHR 2024
Mittwoch, 25. Juni 2025, 10.00 Uhr (Türöffnung 09.30 Uhr), im Hotel Victoria, Centralbahnplatz 3-4, 4002 Basel
A) |
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats
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1. |
Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung 2024 und der Konzernrechnung 2024
Der Verwaltungsrat beantragt, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, den Lagebericht und die Jahresrechnung
2024 sowie die Konzernrechnung 2024 zu genehmigen.
Erläuterung: Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, der Generalversammlung für jedes Geschäftsjahr den Lagebericht sowie die Jahres- und
Konzernrechnung zur Genehmigung vorzulegen. Die Revisionsstelle Forvis Mazars AG, Zürich, empfiehlt der Generalversammlung
in ihren im Geschäftsbericht abgedruckten Prüfberichten die Genehmigung der Jahres- und Konzernrechnung 2024 ohne Einschränkungen.
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2. |
Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024
Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2024 zuzustimmen (unverbindliche Konsultativabstimmung).
Erläuterung: Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung für jedes Geschäftsjahr den Vergütungsbericht zur Konsultativabstimmung vor.
Der Vergütungsbericht 2024 ist im Geschäftsbericht 2024 enthalten und erläutert die Vergütungsstruktur und -governance sowie
die im Berichtsjahr bezahlten Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Die Revisionsstelle
Forvis Mazars AG, Zürich, hat die gesetzlich vorgeschriebenen Teile des Vergütungsberichts geprüft und bestätigt, dass dieser
dem Gesetz nach Art. 734a-734f des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) entspricht.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den mit der Geschäftsführung betrauten Personen für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Erläuterung: Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben im Geschäftsbericht Rechenschaft über das Geschäftsjahr abgelegt. Der Verwaltungsrat
beantragt daher, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu erteilen.
Durch die Erteilung der Entlastung erklären die Gesellschaft und die zustimmenden Aktionäre, dass sie die verantwortlichen
Personen für Ereignisse aus dem vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr zur Rechenschaft ziehen werden. Die Entlastung gilt gemäss
Schweizer Recht nur für offengelegte Tatsachen.
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4. |
Verwendung des verfügbaren Bilanzgewinns
Gewinnvortrag |
TCHF |
201’462 |
Jahresgewinn 2024
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TCHF
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14’324
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Verfügbarer Bilanzgewinn
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TCHF
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215’786
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Der Verwaltungsrat beantragt, den verfügbaren Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung |
TCHF |
215’786 |
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt, den gesamten Gewinn für das Geschäftsjahr 2024 auf die neue Rechnung vorzutragen und somit
keine Dividende auszuschütten. Damit möchte der Verwaltungsrat die Liquidität auf Konzernstufe langfristig sicherstellen,
um jederzeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. Die Revisionsstelle Forvis Mazars AG, Zürich, hat die beantragte
Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und bestätigt, dass sie mit Gesetz und Statuten vereinbar ist.
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5. |
Wahlen betreffend den Verwaltungsrat
Erläuterung: Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates (inklusive des Präsidenten/der Präsidentin) und des Vergütungsausschusses
endet gemäss Gesetz und Statuten mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung. Sie müssen deshalb von der Generalversammlung
wiedergewählt werden. Der Verwaltungsrat ist nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Kandidaten
über eine angemessene Balance an Fähigkeiten, Erfahrung, Unabhängigkeit, Vielfalt und Wissen über das Geschäft der Highlight
Communications AG verfügen, um ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten weiterhin wirksam erfüllen zu können.
5.1 |
Wiederwahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl in Einzelabstimmung folgender Personen in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer
bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung:
- |
Bernhard Burgener
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- |
Peter von Büren
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- |
Edda Kraft
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- |
Stefan Wehrenberg
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5.2 |
Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Bernhard Burgener als Präsident des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis
zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
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5.3 |
Wiederwahl des Vergütungsausschusses
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl in Einzelabstimmung der folgenden Mitglieder des Verwaltungsrats in den Vergütungsausschuss
für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung:
- |
Edda Kraft
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- |
Stefan Wehrenberg
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6. |
Wiederwahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Forvis Mazars AG, in Zürich, als Revisionsstelle der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2025.
Erläuterung: Gemäss Gesetz und Statuten hat die Generalversammlung die Revisionsstelle zu wählen. Forvis Mazars AG, Zürich, ist ein von
der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigtes Unternehmen. Die anlässlich der letztjährigen ordentlichen Generalversammlung
gewählte Revisionsstelle, Mazars AG, wurde im Oktober 2024 zu Forvis Mazars AG umfirmiert.
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7. |
Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz
7a, CH-4800 Zofingen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten
ordentlichen Generalversammlung.
Erläuterung: Gemäss Gesetz und Statuten hat die Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wählen. Herr Rolf Freiermuth
verfügt über die für die Ausübung seines Mandats erforderliche Unabhängigkeit.
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8. |
Vergütungen des Verwaltungsrats - Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats für das
Geschäftsjahr 2026
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats von maximal TCHF 300 für das Geschäftsjahr
2026 zu genehmigen.
Erläuterung: Der Betrag berücksichtigt Annahmen bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Vergütungsstruktur. Für
Details der Vergütungsstruktur vgl. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2024, Ziff. 2 (Vergütungen an Mitglieder des
Verwaltungsrats).
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9. |
Vergütungen der Geschäftsleitung
9.1 |
Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung (inkl. exekutive Mitglieder des Verwaltungsrates)
für das Geschäftsjahr 2026
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung von maximal TCHF 2‘800 für das Geschäftsjahr
2026 zu genehmigen.
Erläuterung: Der beantragte Gesamtbetrag der fixen Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 entspricht der beantragten
maximalen Gesamtvergütung für das vergangene Geschäftsjahr. Der Betrag berücksichtigt Annahmen bezüglich der Anzahl der Mitglieder
der Geschäftsleitung und der Vergütungsstruktur. Für Details der Vergütungsstruktur vgl. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht
2024, Ziff. 3 (Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung).
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9.2 |
Genehmigung des Gesamtbetrags der variablen Vergütungen der Geschäftsleitung (inkl. exekutive Mitglieder des Verwaltungsrates)
für das Geschäftsjahr 2024
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der variablen Vergütungen der Geschäftsleitung (inkl. der exekutiven Mitglieder
des Verwaltungsrates) von maximal TCHF 950 für das Geschäftsjahr 2024 zu genehmigen.
Erläuterung: Der beantragte Gesamtbetrag der variablen Vergütungen der Geschäftsleitung (inkl. der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates)
für das Geschäftsjahr 2024 entspricht der beantragten maximalen Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023. Der Betrag berücksichtigt
Annahmen bezüglich der Anzahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Vergütungsstruktur. Für Details der Vergütungsstruktur
vgl. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2024, Ziff. 3 (Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung).
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B) |
Organisatorisches
Unterlagen zur Einsicht
Der Geschäftsbericht 2024 (einschliesslich Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle
zur Jahresrechnung und zur Konzernrechnung 2024 sowie der Vergütungsbericht 2024) können unter www.highlight-communications.ch
abgerufen und heruntergeladen werden.
Da die Gesellschaft in den konsolidierten Bericht über nicht-finanzielle Belange gemäss Art. 964a-c des Schweizerischen Obligationenrechts
der Highlight Event and Entertainment AG integriert ist, ist sie von einer separaten Berichterstattungspflicht ausgenommen
(Art. 964a Abs. 2 Ziff. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts). Entsprechend wird der Generalversammlung kein Bericht über
nicht-finanzielle Belange zur Genehmigung vorgelegt. Der Bericht über nicht-finanzielle Belange der Highlight Event and Entertainment
AG ist unter www.hlee.ch/Geschaeftsberichte.htm abrufbar.
Zutrittskarten
Inhaberaktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, benötigen eine Zutrittskarte.
Diese ist von den Aktionären bei ihrer jeweiligen Depotbank zu bestellen und die Bestellung der Depotbank (mit der Depotbestätigung)
muss bei der Partnerorganisation Nimbus AG (E-Mail: hlcom@nimbus.ch, Tel.: +41 55 617 37 32) bis spätestens 18. Juni 2025
vorliegen. Ein Versand von Zutrittskarten nach diesem Datum ist aus administrativen Gründen nicht mehr möglich. Die Depotbank
sperrt diese Aktien bis zum Ende der Generalversammlung am 25. Juni 2025 und bestellt die Zutrittskarte über folgende Adresse:
Nimbus AG, Ziegelbrückstrasse 82, 8866 Ziegelbrücke |
Tel.: +41 55 617 37 32 |
Fax: +41 55 617 37 28 |
E-Mail: hlcom@nimbus.ch |
Bei der Bestellung der Zutrittskarte muss die Depotbank eine Bestandesbestätigung des Inhaberaktionärs sowie eine Bestätigung,
dass die Aktien bis nach der Generalversammlung nicht übertragen werden können, an obige Adresse zustellen. Anschliessend
wird die Zutrittskarte zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung direkt den Aktionären zugestellt.
Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Teilnahme an und Zulassung zur Generalversammlung nur gegen Vorweisen
der Zutrittskarte erfolgt. Eine Depotbestätigung ist nicht ausreichend.
Vollmachterteilung
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson
oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen. Für die Vollmachterteilung an eine Drittperson ist die
Zutrittskarte auf der Rückseite auszufüllen, zu unterzeichnen und der bevollmächtigten Person zu übergeben.
Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin im Sinne von Art. 689c OR steht den Aktionärinnen und Aktionären, Rolf Freiermuth,
Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, CH-4800 Zofingen, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die
unabhängige Stimmrechtsvertreterin sind derselben von den Aktionärinnen und Aktionären entweder durch briefliche Instruktion (Eingang bis spätestens 23. Juni) oder durch elektronisches Fernabstimmen (bis spätestens Montag, 23. Juni um 23.59 Uhr) zu erteilen.
Ohne anderslautende schriftliche oder vorgängig erteilte elektronische Weisung wird gemäss Vollmachtsformular die Weisung
erteilt, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats
ausübt. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung
aufgeführt sind.
Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmacht und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin
Aktionärinnen und Aktionäre können sich an den Abstimmungen und Wahlen durch elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten
und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionärinnen
und Aktionären zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung zugestellt, sodass sich die Aktionärinnen und Aktionäre
entscheiden können, entweder persönlich vor Ort an der Generalversammlung teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich
elektronisch mittels Vollmacht und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu beteiligen. Das Portal zur elektronischen
Vollmachts- und Weisungserteilung ist bis Montag, 23. Juni 2025, um 23.59 Uhr geöffnet. Der Entscheid der Aktionärin oder des Aktionärs, elektronisch Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
zu erteilen, kann aus praktischen Gründen einmal bis Mittwoch, 18. Juni 2025, um 16.00 Uhr zugunsten einer persönlichen Teilnahme oder einer Teilnahme durch eine Drittperson rückgängig gemacht werden. Mit der Wahrnehmung
der elektronischen Stimm- und Wahlrechtsausübung durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
hat die Aktionärin beziehungsweise der Aktionär keinen Anspruch auf eine zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.
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Pratteln, 3. Juni 2025
Highlight Communications AG
Der Verwaltungsrat
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt 63.000.000 Stück zum Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung.
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