EQS-HV: Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.05.25 15:05 Uhr

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EQS-News: Tele Columbus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.05.2025 / 15:05 CET/CEST
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Tele Columbus AG Berlin - ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am Donnerstag, den 10. Juli 2025, um 10:00 Uhr in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin.
I. Tagesordnung
1

Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 AktG beschränkt. Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft und den Maßnahmen berichten, die bereits ergriffen worden sind oder ergriffen werden, um das Eigenkapital zu stärken.

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2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Tele Columbus AG und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt. Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt.

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Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/

verfügbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen werden sie dem Aktionär unverzüglich und kostenlos zugesandt. Sie werden zudem in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Aufsichtsrat näher erläutert.

3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4

Beschlussfassung über die Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 erneut vertagt. Hintergrund waren die laufenden Untersuchungen zu den Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Umsatzerlösen der Tochtergesellschaft HLkomm Telekommunikations GmbH mit Sitz in Leipzig.

Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Untersuchungen bzw. Prüfung von Ersatzansprüchen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, nochmals zu vertagen.

5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2024 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,

1.

zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2025

und

2.

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden,

zu bestellen.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

7

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

§ 18 der Satzung der Gesellschaft regelt die Vergütung des Aufsichtsrats. Mit Blick auf die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit und zur Gewinnung qualifizierter externer Kandidaten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat soll diese Vergütung nunmehr angepasst werden. Die entsprechende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll rückwirkend mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 gewährt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:

§ 18 der Satzung der Tele Columbus AG ("Vergütung des Aufsichtsrats") wird wie folgt neu gefasst:

"1.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro 100.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält zusätzlich jährlich Euro 130.000.

2.

Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zusätzlich Euro 100.000.

Die Zusatzvergütung setzt voraus, dass der Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr getagt hat.

3.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört bzw. den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die sich aus Abs. 1 und 2 ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit.

4.

Die Vergütung nach den Abs. 1 und 2 wird pro rata jeweils zum Monatsende fällig.

6.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.

7.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) mit angemessenem Selbstbehalt einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.

8.

Die vorstehenden Regelungen sind erstmals für das am 1. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahr anwendbar und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzungsregelung."

8

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat derzeit aus vier Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder soll nunmehr von vier auf fünf erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:

Die in § 9 Abs. 1 der Satzung enthaltene Regelung bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit folgendem Wortlaut neu gefasst:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern.“

9

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bis zum Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus 4 Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Nach Wirksamwerden der in Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat gem. § 96 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung aus fünf Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.

Seit der letzten Hauptversammlung am 22. August 2024 wurden drei Aufsichtsratsmitglieder gerichtlich bestellt. Die Bestellung von zwei dieser drei Aufsichtsratsmitglieder soll nun von der Hauptversammlung bestätigt bzw. verlängert werden.

Herr Venkatesh Shantaram wurde auf Antrag eines Aufsichtsratsmitglieds vom 30. August 2024 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit Wirkung zum 4. Oktober 2024 als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, wobei hinsichtlich der Amtsdauer § 104 Abs. 6 AktG gilt. Eine Behebung des Mangels nach § 104 Abs. 6 AktG ist zwischenzeitlich nicht eingetreten. Sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats hat Herr Venkatesh Shantaram mit Erklärung vom 14. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Herr Peer Heinz Alfred Knauer wurde auf Antrag der Gesellschaft vom 26. Februar 2025 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit Wirkung zum 18. März 2025 für die Dauer bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Herr Jens Müller wurde auf Antrag der Gesellschaft vom 26. Februar 2025 durch das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit Wirkung zum 18. März 2025 für die Dauer bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Der Aufsichtsrat ist derzeit mit drei Mitgliedern besetzt. Neben den gerichtlich bestellten Mitgliedern Peer Heinz Alfred Knauer und Jens Müller ist derzeit Christoph Oppenauer Mitglied des Aufsichtsrats. In dieser ordentlichen Hauptversammlung 2025 sollen Peer Heinz Alfred Knauer und Jens Müller von der Hauptversammlung bestätigt werden und Uwe Markus Nickl als weiterer Kandidat gewählt werden. Zunächst soll noch kein fünftes Aufsichtsratsmandat vergeben werden, d.h. der Aufsichtsrat wird zunächst mit vier Mitglieder besetzt bleiben. Der fünfte Aufsichtsratssitz bleibt vorübergehend unbesetzt, bis ein geeigneter Kandidat gefunden wird.

Wahlvorschlag des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das gesamte Gremium an.

Die Hauptversammlung ist an die folgenden Wahlvorschläge nicht gebunden:

1.

Herr Peer Heinz Alfred Knauer, selbständiger Unternehmer und Investor, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland

2.

Herr Jens Müller, selbständiger Unternehmensberater und Investor, wohnhaft in Hilden, Deutschland

3.

Herr Uwe Marcus Nickl, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Bad Godesberg, Deutschland

Alle zur Wahl vorgeschlagenen Personen werden mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2025 gewählt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Mitgliedern vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

1.

Herr Peer Heinz Alfred Knauer ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:

i.

MYFLEXBOX Austria GmbH,

ii.

EMSU GmbH,

iii.

Fiber Experts Deutschland GmbH, und

iv.

Eolo SPA, Italien.

2.

Herr Jens Müller ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:

i.

ecotel communication AG, Düsseldorf (börsennotiert), und

ii.

Clariness AG, Zug, Schweiz.

3.

Herr Uwe Marcus Nickl ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbaren Kontrollgremiums der folgenden Gesellschaften:

i.

Ecotel AG Düsseldorf,

ii.

EMSU GmbH,

iii.

Fiber Experts Deutschland GmbH, und

iv.

Eolo SPA, Italien.

Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus sind die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - neben den gemachten Angaben - keine weiteren als maßgebend anzusehenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG, ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich beteiligten Aktionären.

Die Lebensläufe der Kandidaten, die über frühere Tätigkeiten, derzeitige Hauptbeschäftigung, relevante Kenntnisse und fachlich Erfahrungen der vorgeschlagen Kandidaten Auskunft geben, sowie weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind im Internet unter

https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/

veröffentlicht.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über ein Grundkapital von EUR 296.617.494,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 296.617.494 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienverzeichnis eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 3. Juli 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Tele Columbus AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
 

Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.

Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienverzeichnis eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 4. Juli 2025, 00:00 Uhr, bis einschließlich 10. Juli 2025, 24:00 Uhr, zugehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 verarbeitet und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 3. Juli 2025, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date).

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, das heißt durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu sogleich mehr) oder durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bis zum Beginn der Hauptversammlung bedarf die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Intermediäre gem. § 135 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.

Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandte Anmeldeformular benutzen. Die Vollmachtsformulare finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/

Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden, sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben, sofern der Aktionär selbst rechtzeitig angemeldet war.

Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ("Stimmrechtsvertreter") zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Er steht nur für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung, die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden sind.

Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können bis spätestens am 9. Juli 2025, 24:00 Uhr, unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogen vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars unter

Tele Columbus AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: telecolumbus@linkmarketservices.eu
 

erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.

Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/

Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2025, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Entsprechende schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse

Tele Columbus AG
z. Hd. Vorstand
Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin
Deutschland
 

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an hauptversammlung@telecolumbus.de zu richten.

Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit Abs. 2 S. 1 und § 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter

Tele Columbus AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
 

spätestens bis zum 25. Juni 2025, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge auch soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zur Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2025/

zugänglich gemacht.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c der VO (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung - "DSGVO"). Zudem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten für die weiteren in den Datenschutzhinweisen erläuterten Zwecke. Die Datenschutzhinweise sind unter

https://www.telecolumbus.com/hauptversammlung-datenschutz/

abrufbar.

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Tele Columbus AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei der Gesellschaft als verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Für weitergehende Hinweise zum Datenschutz verweisen wir auf die ausführlichen Datenschutzhinweise, die unter

https://www.telecolumbus.com/hauptversammlung-datenschutz/

abrufbar sind.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:

Tele Columbus AG
Kaiserin-Augusta-Allee 108
10553 Berlin
 

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten postalisch unter Tele Columbus Netz GmbH, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, (Stichwort: „z. Hd. Datenschutzbeauftragten“) telefonisch unter +49 (0)30 3388 3125 sowie unter der E-Mail-Adresse

datenschutz@pyur.com
 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Nutzung dieser E-Mail-Adresse die Inhalte nicht ausschließlich nur von unserem Datenschutzbeauftragten persönlich zu Kenntnis genommen werden. Wenn Sie vertrauliche Informationen austauschen möchten, bitten wir Sie zunächst um direkte Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse.

 

Berlin, im Mai 2025

Tele Columbus AG

Der Vorstand



30.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Tele Columbus AG
Kaiserin-Augusta-Allee 108
10553 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@telecolumbus.de
Internet: https://www.telecolumbus.com/
ISIN: DE000TCAG172
Börsen: Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,&amp, #xd, , Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2148338  30.05.2025 CET/CEST

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DatumRatingAnalyst
22.12.2020Tele Columbus KaufHauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
22.12.2020Tele Columbus NeutralGoldman Sachs Group Inc.
08.12.2020Tele Columbus NeutralJP Morgan Chase & Co.
16.11.2020Tele Columbus SellHauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
16.11.2020Tele Columbus overweightBarclays Capital
DatumRatingAnalyst
16.11.2020Tele Columbus overweightBarclays Capital
05.08.2020Tele Columbus overweightBarclays Capital
27.05.2020Tele Columbus overweightBarclays Capital
20.05.2020Tele Columbus overweightBarclays Capital
30.03.2020Tele Columbus overweightBarclays Capital
DatumRatingAnalyst
22.12.2020Tele Columbus NeutralGoldman Sachs Group Inc.
08.12.2020Tele Columbus NeutralJP Morgan Chase & Co.
13.11.2020Tele Columbus NeutralGoldman Sachs Group Inc.
13.11.2020Tele Columbus NeutralGoldman Sachs Group Inc.
14.10.2020Tele Columbus NeutralJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
22.12.2020Tele Columbus KaufHauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
16.11.2020Tele Columbus SellHauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
05.11.2020Tele Columbus SellHauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
14.02.2019Tele Columbus ReduceCommerzbank AG
03.09.2018Tele Columbus ReduceCommerzbank AG

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