EuGH-Urteil zu Flugausfall: Airline muss auch Provision erstatten - AIR France-KLM-Aktie im Plus

15.01.26 11:45 Uhr

Bei Flugstreichungen müssen Airlines einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge Reisenden die Provision von Vermittlern erstatten, auch wenn sie nicht über deren genaue Höhe Bescheid wussten.Lesen Sie hier den vollständigen awp-Artikel