US-Zollstreit: Goldman Sachs beleuchtet Trumps verbleibende Optionen

Ein US-Gericht hat Trumps weitreichende Zölle für rechtswidrig erklärt. Goldman Sachs analysiert, dass die US-Regierung weiterhin über diverse Möglichkeiten für neue Handelsmaßnahmen verfügt.
Werte in diesem Artikel
• US-Gericht erklärt Trumps IEEPA-Zölle für unzulässig
• Goldman Sachs sieht alternative Gesetze als Wege für neue Zölle
• Fokus könnte sich auf sektorale statt länderbezogene Abgaben verlagern
US-Gerichtsurteil zu Zöllen - Goldman Sachs analysiert die Optionen des Weißen Hauses
Ein aktuelles Urteil des US-Gerichts für Internationalen Handel in New York hat die weitreichenden Zölle der Trump-Regierung, die unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängt wurden, für rechtswidrig erklärt. Obwohl das Weiße Haus umgehend Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt hat, wirft das Urteil wichtige Fragen nach den verbleibenden Handlungsmöglichkeiten der Administration im Zollstreit auf. Alec Phillips, Chef-Politökonom bei Goldman Sachs, hat sich detailliert mit den verschiedenen rechtlichen Wegen auseinandergesetzt, die der US-Regierung auch nach diesem Rückschlag noch offenstehen, und gibt Einblicke in eine mögliche Neuausrichtung der Handelspolitik.
Goldman Sachs: Diverse Wege für US-Zölle bleiben offen
Phillips zufolge ist das Urteil des Gerichts keineswegs das Ende der Geschichte für die Zollpolitik des Weißen Hauses, wie MarketWatch berichtet. Er weist auf Sektion 122 des Trade Act von 1974 als eine erste alternative Option hin. Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, ein Zahlungsbilanzdefizit anzugehen, und erfordert keine formelle Untersuchung oder einen komplexen Prozess, sodass die Regierung sofort Zölle von bis zu 15 Prozent erheben könnte. Der Haken hierbei ist, dass Zölle nach Sektion 122 nur für einen Zeitraum von 150 Tagen angewendet werden können. Goldman Sachs sieht darin jedoch eine potenzielle "Brücke", die genutzt werden könnte, um die Grundlage für langfristigere Zollmaßnahmen zu legen.
Die Macht der Sektion 301: Langfristige und unbegrenzte Befugnis
Über die kurzfristige Option der Sektion 122 hinaus sieht Phillips in Sektion 301 des Trade Act eine weitreichendere und unbegrenzte Befugnis für die US-Regierung. Dieses Gesetz würde zwar Untersuchungen erfordern, um die prozedurale Grundlage zu schaffen, was laut Phillips mindestens mehrere Wochen, wahrscheinlich aber einige Monate dauern würde. Sobald dieser Grundstein gelegt ist, gibt es jedoch keine Begrenzung der Höhe oder Dauer der unter Sektion 301 verhängten Zölle. Dies macht sie zu einem potenziell mächtigen Werkzeug, das in der Vergangenheit bereits von der Trump-Regierung, insbesondere im Handelskonflikt mit China, eingesetzt wurde.
Möglicher Fokus auf sektorale Zölle und die ungenutzte Sektion 338
Alec Phillips geht davon aus, dass die Unsicherheit bezüglich der IEEPA-basierten Zölle dazu führen könnte, dass das Weiße Haus einen stärkeren Fokus auf sektorale Zölle legt. Diese, wie die bereits bestehenden auf Stahl, Aluminium und Autoimporte, wurden unter Sektion 232 des Trade Expansion Act erlassen und stehen auf rechtlich soliderem Boden, da sie auf nationaler Sicherheit basieren. Phillips erwartet daher zusätzliche sektorale Zölle, beispielsweise für Pharmazeutika oder Halbleiter/Elektronik, die wieder stärker in den Mittelpunkt der Handelspolitik rücken könnten. Er verweist zudem auf eine weitere, bisher ungenutzte Möglichkeit: Sektion 338 des Tariff Act von 1930. Dieses Gesetz erlaubt dem Präsidenten die Verhängung von Zöllen von bis zu 50 Prozent auf Importe aus Ländern, die die USA diskriminieren, ohne die Konsultation des Kongresses oder die öffentliche Offenlegung von Beweisen. Obwohl dieses Gesetz nie zur Anwendung kam und es Bestrebungen gab, es aufzuheben, könnte es im Notfall als ultimatives Druckmittel dienen. Die kleine Rally an den globalen Aktienmärkten nach dem Urteil deutet auf eine gewisse Erleichterung hin, dass die breitesten Zölle gekippt wurden, aber Phillips' Analyse zeigt, dass das Arsenal der US-Regierung im Handelsstreit weiterhin umfangreich ist.
Redaktion finanzen.net
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