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26.06.25 11:54 Uhr

Betriebe erleichtern das Arbeiten auch bei Hitze / Brossardt: "Auch

hohe Temperaturen befreien nicht von der Arbeitspflicht"

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München (ots) - Mit Blick auf die derzeitigen heißen Tage betont die vbw -

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen in den

letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt

haben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: "Die Unternehmen

bieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von

Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden,

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die intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellung

geeigneter Getränke. Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den

betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Auch bei hohen Temperaturen

entfällt die Arbeitspflicht nicht."

Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in

Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch

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jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen

Folgen. "Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei'

verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz

durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer

gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb

müssen Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der

Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet

werden", so Brossardt weiter.

"Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im

Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt

werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen

allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht", betont Brossardt.

Pressekontakt:

Charlotte Offermann, +49 (0) 89-551 78-203,

mailto:charlotte.offermann@ibw-bayern.de

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