POLITIK: Pläne zur Drohnenabwehr: Abstimmung läuft noch
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will interne Abstimmungen für eine verbesserte Drohnenabwehr im Inland sowie dafür notwendige Vereinbarungen mit den Ländern im Dezember abschließen. Rasche Ergebnisse seien bei dem Thema angesichts der rechtlich und technisch komplexen Materie nicht zu erwarten, dämpfte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Erwartungen. Er sagte: "Vielleicht ist auch an dieser Stelle noch mal die Erinnerung notwendig, dass Politik nicht wie ein Pizzabestelldienst funktioniert, wo sie abends anrufen, dann wird es gleich geliefert - so etwas muss halt reifen."
Innenministerkonferenz am 3. Dezember
Die nächsten Schritte seien die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes sowie Vereinbarungen - auch mit den Ländern - über die Ausgestaltung des von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigten Drohnenabwehrzentrums, sagte ein Sprecher seines Ministeriums.
Zur Frage, ob dieses Zentrum operativ handeln und dann im konkreten Einzelfall über die Abwehr einer Drohne entscheiden soll, verwies er auf die Anfang Dezember anstehende Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) und sagte, "dass dies auf der IMK beschlossen und dann auch konkretisiert wird".
Verteidigungsministerium verweist auf klare Zuständigkeiten
Die Bundeswehr könne für die Sicherheitsbehörden bei Drohnen im Inland innerhalb klarer rechtlicher Grenzen und "im Rahmen freier Kapazitäten" Amtshilfe leisten, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Anfang Oktober war an zwei aufeinanderfolgenden Abenden der Luftverkehr am Flughafen München nach mutmaßlichen Drohnensichtungen eingestellt worden. An den beiden Tagen waren knapp 10.000 Reisende betroffen.
Reform war schon von Vorgängerregierung geplant
Im Januar hatte das Bundeskabinett bereits eine Gesetzesänderung beschlossen, die der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen erlauben sollte. Da Vorhaben der damaligen rot-grünen Minderheitsregierung fand im Bundestag allerdings nicht mehr die notwendige Mehrheit.
Die damals vorgesehene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hätte den Streitkräften die Anwendung von "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglicht. Außerhalb von militärischen Liegenschaften dürfen sie bislang nämlich nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Ein Abschuss sollte, so die damaligen Pläne des Bundesinnenministeriums auch künftig nur dann zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist
- also etwa wichtige Anlagen für Energie oder Telekommunikation./abc/DP/mis