ROUNDUP/Bundestag läutet Kurswechsel ein: Familiennachzug ausgesetzt
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat entschieden, den Familiennachzug zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre zu stoppen. Es ist das erste von mehreren geplanten Reformprojekten der Bundesregierung in der Migrationspolitik.
In der ersten Beratung des Parlaments über eine zweite Änderung - die Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung - warfen Linke und Grüne der schwarz-roten Koalition vor, sie stoße damit gut integrierte Zuwanderer vor den Kopf. Die Koalition will die vor einem Jahr eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren für Menschen mit besonderen Integrationsleistungen abschaffen.
Die anderen Elemente der von der Ampel-Regierung beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bleiben aber erhalten. Dazu zählen etwa die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und eine Verkürzung der Wartezeit für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, mit einer einzelnen Reform sei es nicht getan. Es gehe vielmehr um eine "Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, damit wir die Migrationswende auch umsetzen können". Das sei "kein Kurswechsel, es ist ein Frontalangriff auf unsere Leute" sagte Ferat Kocak (Linke).
Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft vor allem Menschen aus Syrien. Laut Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow stimmten 444 Abgeordnete dafür. 135 Parlamentarier votierten mit Nein.
Dobrindt sagte, es gehe darum, den Zuzug nach Deutschland gleichermaßen zu steuern und zu begrenzen. "Das ist der Auftrag für diese Legislaturperiode", fügte er hinzu. Seine Rede wurde von zahlreichen Zwischenrufen aus den Reihen der Opposition begleitet. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem Abgeordneten Luigi Pantisano (Linke) einen Ordnungsruf, weil dieser "Lüge" gerufen hatte.
Der Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte war - anders als für andere anerkannte Flüchtlinge - zuletzt schon auf 1.000 Angehörige pro Monat beschränkt gewesen. Künftig sollen subsidiär Schutzberechtigte nur noch in Härtefällen Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.
AfD unterstützt die Änderung
Die AfD bezeichnete das Gesetzesvorhaben der Koalition als einen "klitzekleinen Schritt in die richtige Richtung", den sie deshalb unterstütze. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann sagte, Dobrindt habe Ideen der AfD übernommen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs sei "unbarmherzig", kritisierte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Marcel Emmerich. Ohne ihre Familien fehle Geflüchteten oft der emotionale Rückhalt, der für eine erfolgreiche Integration notwendig sei.
SPD tut sich mit dem Vorhaben schwer
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), konterte die Kritik von Grünen und Linken mit dem Satz, es gehe "um Zugang zu Personen, die ursprünglich illegal nach Deutschland gekommen sind".
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), sagte, man müsse endlich wegkommen, von der "Negativdebatte" über Migration. Schließlich biete diese auch Chancen für die deutsche Gesellschaft. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, räumte ein, die Aussetzung des Familiennachzugs sei "ein Thema, das sich die SPD so nicht ausgedacht hätte".
Pro Asyl will rechtliche Schritte prüfen
Pro Asyl verwies darauf, dass einige der Betroffenen schon seit Jahren auf eine Einreise ihrer Angehörigen warteten. Die Flüchtlingsrechteorganisation kündigte an, sie werde rechtliche Schritte prüfen "und wenn nötig die Betroffenen darin unterstützen, gegen Rechtsverletzungen zu klagen".
Das hatte sie bereits getan, nachdem Dobrindt am 7. Mai verfügt hatte, an deutschen Grenzen sollten ab sofort auch Asylsuchende zurückgewiesen werden - mit Ausnahmen für vulnerable Gruppen, dazu zählten Schwangere und Kranke. An dieser Praxis hält die Bundesregierung auch nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts fest. Das Gericht hatte die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Kontrolle am Bahnhof der Grenzstadt Frankfurt (Oder) als rechtswidrig eingestuft.
Innenexpertin: Dobrindt fehlen juristische Grundkenntnisse
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, hatte daraufhin beim Innenministerium nachgefragt, ob Dobrindt seine Begründung zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden nach dieser Entscheidung verändert habe. Das Ministerium teilte ihr diese Woche in einer schriftlichen Antwort mit, es "wurde keine Begründung zur Zurückweisung von Schutzsuchenden/Asylbewerbern angepasst oder eine solche an die Bundespolizei übersandt". Mihalic kommentierte dies mit den Worten: "Das alles zeugt weder von Verantwortungsbereitschaft noch von juristischen Grundkenntnissen des Verfassungsministers und gelernten Soziologen Alexander Dobrindt."
Zurückweisungen an den Grenzen gibt es schon länger. Voraussetzung dafür sind stationären Grenzkontrollen. An der Grenze zu Österreich gibt es sie schon seit 2015. An anderen Grenzabschnitten wurden sie in den vergangenen Jahren schrittweise von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angeordnet. Zurückgewiesen wurde bis zu Dobrindts Weisung vom 7. Mai allerdings nur, wer mit einer Einreisesperre belegt war - etwa nach einer Abschiebung - oder kein Asylgesuch vorbrachte.
Am vergangenen Mittwoch hatte Dobrindt gesagt, seit dem 7. Mai seien rund 5.000 Menschen an den Grenzen zurückgewiesen worden, darunter 264 Asylsuchende. Dass deren Anteil so gering sei, liege womöglich auch daran, dass sich herumgesprochen habe, dass ein Asylgesuch nicht mehr automatisch die Einreise ermögliche./abc/DP/nas