WDH/EU-Gerichtshof prüft Streit um Sportwettverluste

24.09.25 11:02 Uhr

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(Im 1. Satz des letzten Absatzes wurde konkretisiert, dass der Prozessfinanzierer Gamesright in diesem Fall den Prozess führt.)

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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um die Rückerstattung von verlorenen Einsätzen bei unerlaubten Sportwetten geht in die nächste Phase. Vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg findet heute die mündliche Verhandlung statt.

Hintergrund ist die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico. Der Fall lag zuletzt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Weil er jedoch zunächst eine europarechtliche Frage zur Dienstleistungsfreiheit des Wettanbieters klären lassen will, wandte sich der BGH an das höchste europäische Gericht. Das Karlsruher Verfahren ist so lange ausgesetzt.

In dem Streit geht es darum, dass der Wettanbieter mit Sitz in Malta jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland aktiv war. Er hatte die Lizenz zwar beantragt, jedoch erst im Jahr 2020 bekommen. Die Spielerseite argumentiert, die davor geschlossenen Verträge seien nichtig und die Wetteinsätze müssten daher zurückgezahlt werden.

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Der BGH deutete an, der Argumentation zu folgen. Es hieß, er neige dazu, Sportwettenverträge ohne Konzession als nichtig anzusehen. Damit bekämen glücklose Spieler und Spielerinnen ihr Geld zurück.

Welchen Einfluss haben unionsrechtswidrige Vergabeverfahren?

Der Haken ist: Einiges spricht dafür, dass die Vergabeverfahren für die Lizenzen durch die Behörden unionsrechtswidrig durchgeführt wurden, insbesondere aus Transparenzgründen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg sollen daher klären, ob es gegen EU-Recht verstößt, wenn die Sportwettenverträge auch in diesen Fällen wegen fehlender Anbieter-Lizenz als nichtig eingestuft werden.

In einem anderen, strafrechtlichen Fall hatte der EuGH entschieden, dass das Fehlen einer deutschen Erlaubnis aufgrund eines intransparenten Vergabeprozesses den in der EU lizenzierten Anbietern nicht entgegengehalten werden dürfe. Die Frage ist, inwieweit das für die zivilrechtlichen Fälle gilt. "Wir gehen davon aus, dass sich der EuGH an seiner bisherigen Rechtsprechung orientiert und somit auch diesmal in unserem Sinne entscheidet", teilte ein Tipico-Sprecher mit.

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Hannes Beuck, Co-Gründer des Prozessfinanzierers Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger das Klagerecht abgekauft hatte und den Prozess führt, erklärte dagegen: "Das verbotene Verhalten der Anbieter kann nicht folgenlos bleiben. Nur wenn illegale Wetten rückabgewickelt werden, gibt es einen sicheren und fairen Online-Sportwettenmarkt, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft geschützt sind." Mit einem Urteil des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet./vni/DP/jha/

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