ETF wird geschlossen: Was Anleger bei Liquidation und Fusion wissen müssen

Immer wieder werden ETFs fusioniert oder liquidiert. Anleger sollten wissen, was in einem solchen Fall passiert und welche steuerlichen Folgen drohen können.
• ETFs können liquidiert (aufgelöst) oder mit anderen ETFs fusioniert werden
• Häufigster Grund für eine Schließung ist ein zu geringes Fondsvolumen unter 50 bis 100 Millionen Euro
• Bei einer Liquidation wird der ETF vollständig aufgelöst und der Erlös an Anleger ausgezahlt
Warum ETFs geschlossen oder fusioniert werden
ETFs haben zwar kein Ablaufdatum, dennoch entscheiden sich Anbieter manchmal, einen Fonds zu schließen oder mit einem anderen zu verschmelzen. Wie aus einem Beitrag von justETF hervorgeht, ist der häufigste Grund ein zu geringes Fondsvolumen. Ein ETF kann in der Regel erst ab einem Vermögen von etwa 50 bis 100 Millionen Euro wirtschaftlich betrieben werden. Bleibt ein Produkt nach zwei bis drei Jahren unter dieser Schwelle, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Schließung. Auch nach Übernahmen und Zusammenschlüssen von ETF-Anbietern kommt es regelmäßig zu Bereinigungen der Produktpalette, um Dubletten zu eliminieren.
Bei nahezu allen bisherigen ETF-Schließungen gab es laut justETF Vorzeichen: ein niedriges Fondsvolumen, geringes Handelsvolumen oder viele Konkurrenzprodukte auf denselben Index. Anleger, die auf diese Warnsignale achten, können eine drohende Schließung oft frühzeitig erkennen. Die Größe des Anbieters spielt ebenfalls eine Rolle: Bei Gesellschaften mit einem verwalteten Gesamtvermögen von mindestens zehn Milliarden Euro ist das Risiko einer Fondsschließung tendenziell geringer.
Liquidation oder Fusion: So läuft die Schließung ab
Bei einer Liquidation wird der ETF vollständig aufgelöst. Alle Vermögenswerte werden zu einem festgelegten Stichtag verkauft und der Erlös wird an die Anteilsinhaber ausgezahlt. Steuerlich wird dies wie ein regulärer Verkauf behandelt, wobei auf entstandene Gewinne Abgeltungsteuer anfällt, sofern der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.
Bei einer Fusion hingegen geht ein ETF (der "untergehende Fonds") in einem anderen (dem "aufnehmenden Fonds") auf. Die Anteile werden automatisch zum Stichtag umgetauscht, wobei das Umtauschverhältnis vom jeweiligen Anteilswert abhängt. Der investierte Betrag bleibt dabei gleich, lediglich die Stückzahl ändert sich. Wichtig: Bei grenzüberschreitenden Fusionen, erkennbar an unterschiedlichen Länderkennungen in der ISIN (etwa von LU auf IE), greift § 23 Abs. 4 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Eine solche Verschmelzung wird steuerlich als fiktive Veräußerung behandelt. Auf bis dahin aufgelaufene Gewinne fällt dann Abgeltungsteuer an. Bei Inlandsfusionen innerhalb desselben Fondsdomizils entsteht hingegen kein steuerpflichtiger Vorgang.
Was Anleger beachten sollten
ETF-Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, Anleger rechtzeitig zu informieren. Bei einer Liquidation beträgt die Frist mindestens sechs Wochen, bei einer Fusion mindestens 30 Tage vor dem Stichtag. Die Mitteilung erfolgt über die Depotbank und enthält alle relevanten Details zum Ablauf. Zusätzlich werden Informationen im Bundesanzeiger sowie auf der Website des Anbieters veröffentlicht.
Wer von einer Fusion betroffen ist, sollte prüfen, ob der aufnehmende ETF zur eigenen Anlagestrategie passt. Relevante Aspekte sind laut justETF unter anderem die Kostenquote (TER), die Ertragsverwendung (ausschüttend oder thesaurierend), die Replikationsmethode sowie eventuelle Änderungen bei Nachhaltigkeitskriterien. Stimmen diese Punkte nicht mit den eigenen Anforderungen überein, kann ein Verkauf vor dem Fusionsstichtag sinnvoll sein. Der Verkauf sollte jedoch spätestens eine Woche vorher erfolgen, da die Handelbarkeit zum Ende hin eingeschränkt sein kann. Auch bestehende Sparpläne sollten überprüft werden: Nicht alle Broker führen diese automatisch mit der neuen ISIN weiter, sodass gegebenenfalls ein neuer Sparplan eingerichtet werden muss.
Die Kosten für Fusionen und Liquidationen tragen überwiegend die ETF-Anbieter selbst. Lediglich bei Liquidationen können geringe Kosten aus dem Fondsvolumen beglichen werden - diese bewegen sich in der Regel im Bereich weniger Zehntelprozent des Anteilswertes.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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