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Steuer: Reform und Dachfonds

22.06.17 17:30 Uhr

Steuer: Reform und Dachfonds | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.

von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Ab Anfang 2018 soll sich bei der Fondsbesteuerung einiges ändern. Ich habe in diesem Zusammenhang gehört, dass es bei der geplanten Teil- freistellung von Anlegerausschüttungen bei Dachfonds Probleme geben kann. Was bedeutet das konkret?

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€uro am Sonntag: Nach Vorgaben des Investmentsteuer-Reformgesetzes kann Anlegern ab 2018 eine 30-prozentige Teilfreistellung auf Ausschüttungen nur gewährt werden, wenn ein Investmentfonds zu mindestens 51 Prozent in Aktien investiert ist. Bei Dachfonds sind die Aktienanteile oberhalb dieser Schwelle aber nur zur Hälfte anrechenbar. Demnach kommt nicht einmal ein lupenreiner Aktiendachfonds in den Genuss der Steuervergünstigung. Ebenso entfällt nach der neuen Regelung die Teilfreistellung der Ausschüttungen bei den beliebten Dach-ETFs. Über die Aktienquote - und damit über den Teilabzug - wird als Aufsichtsbehörde die Bafin befinden.

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