Werbung

BMO Real Estate Partners Germany erwirbt vier Wohnhäuser von der Justus Grosse Real Estate GmbH im Bremer Europaquartier

26.04.21 08:00 Uhr

Werbemitteilung unseres Partners
finanzen.net GmbH ist für die Inhalte dieses Artikels nicht verantwortlich


BMO Real Estate Partners Germany erwirbt vier Wohnhäuser von der Justus Grosse Real Estate GmbH im Bremer Europaquartier | finanzen.net

BMO Real Estate Partners Germany hat im Rahmen eines Forward-Deals ein rund 6.000 m² großes Grundstück in der Bremer Überseestadt mit einer Immobilie erworben, die derzeit im KfW-55-Standard erstellt wird.

Voraussichtlich im vierten Quartal 2022 soll die Projektentwicklung im zukünftigen Europaquartier zwischen der Konsul-Smidt-Straße und der Überseepromenade fertiggestellt werden. Anschließend bieten 153 Wohneinheiten auf einer Mietfläche von über 10.000 m² Platz für ein Leben mit Blick auf die Weser. Ergänzt wird die Wohnnutzung um eine rund 140 m² große Gewerbeeinheit sowie um eine Tiefgarage mit 139 Stellplätzen. Verkäufer ist eine Gesellschaft aus dem Justus-Grosse-Verbund.


Hier finden Sie weitere News und den allgemeinen Bereich Alter­­native Investments.

Sie möchten regelmäßig spannende Informationen rund um das Thema Alter­­native Investments erhalten? Melden Sie sich hier für den Newsletter an:
Zum Newsletter


Der Ankauf erfolgte für den Spezial-AIF "Best Value Wohnen II". Es handelt sich um eine von elf Immobilien, die für den Fonds mit einem Ziel-Investitionsvolumen von rund 360 Mio. € erworben wurde. "Mit dem Projekt im Europaquartier konnten wir in eine erstklassige Wohnbauentwicklung investieren, die hervorragend in das Profil des "Best Value Wohnen II" passt. Die Überseestadt entlang der 300 Meter langen Wasserkante ist eines der spannendsten Stadtentwicklungsprojekte Deutschlands und ermöglicht uns langfristige Cashflow-Potenziale", erklärt Thomas Hübner, Head of Investment bei BMO Real Estate Partners Germany.

Die aktuellen Nachrichten im Bereich Alter­native Investments werden bereitgestellt vom unabhängigen Fachjournalisten Uli Richter. Der Dienstleister versichert, dass die Nachrichten unter Beachtung journalistischer Sorgfaltspflichten, insbesondere der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung sowie der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit abgefasst werden.

Bildquellen: AIF