Abrechnungsbetrug durch Mobilfunkanbieter: So holen Sie Ihr Geld zurück

Leider geschieht es immer wieder: Mobilfunkfirmen nutzen Grauzonen aus, um ihren Kunden Leistungen von Drittanbietern oder sogenannten Mehrwertdiensten in Rechnung zu stellen. Wie Sie sich vor den Betrugsmaschen schützen können oder ihr Geld im Betrugsfall zurückbekommen, lesen Sie bei uns.
Betrugsmasche: Leistungen in die Handyrechnung schmuggeln
Die Möglichkeit, Internet-Käufe über die Mobilfunkrechnung abzuwickeln, ist eine komfortable Lösung, die jedoch mit Vorsicht zu genießen ist. Seit Beträge für Musik-Downloads, Filme sowie Zeitschriftenartikel, Parktickets und Fahrkarten zusammen mit der Handyrechnung bezahlt werden können, versuchen Betrüger, Kunden für Leistungen zur Kasse zu bitten, die sie so nie bestellt haben - eine Praktik, die gegen geltendes Recht verstößt.
Besonders hinterhältig: Laut Stiftung Warentest existieren sogar Fälle, bei denen nicht bestellte Positionen auf der Handyrechnung als "eigene Leitungen" der Mobilfunkanbieter aufgeführt werden. Aktives Vorgehen der Anbieter gegen solch dubiose Machenschaften: Fehlanzeige! Das Geld zurück gibt es dabei nämlich häufig erst auf Rückfrage der Stiftung Warentest.
Die mangelnde Handlungsbereitschaft lässt sich jedoch einfach erklären: Die Abzocke macht häufig nicht nur fragwürdige Drittanbieter reicher, sondern auch die ins Geschäft verwickelten Mobilfunkanbieter selbst.
Was wird dagegen getan?
Laut Stiftung Warentest soll das sogenannte Redirect-Verfahren Mobilfunkkunden vor Betrugsmaschen dieser Art schützen. Dabei werden Kunden auf die Internetseite ihres Mobilfunkanbieters umgeleitet, wenn sie Drittanbieter-Leistungen abonnieren wollen. Der Kauf wird dann auf der Seite des Mobilfunkanbieters abgewickelt, wobei Kunden über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ihnen diese Leistung in Rechnung gestellt wird. Das Verfahren unterliegt staatlicher Aufsicht - genaugenommen dem Verantwortungsbereich der Bundesnetzagentur.
Bei vereinzelten Käufen sind offenbar auch alternative Verfahren zugelassen, sofern diese als sicher gelten.
Das rät die Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest rät Kunden, die widerrechtlich zur Kasse gebeten werden: Auf keinen Fall bezahlen! Die Rechnung sollte schriftlich hinterfragt werden - bei Mobilfunk- und Drittanbieter. Wichtig ist, sich nicht abwimmeln zu lassen, sondern auf die Rechtslage hinzuweisen. Hilfreich können dabei ähnliche Fälle sein, anhand derer Sie Ihren Standpunkt klarmachen können. Laut Stiftung Warentest muss seit Februar dieses Jahres ein "unbürokratisches" Verfahren eingeleitet werden, wenn "Leistungen Dritter" unrechtmäßig abgebucht worden sind, wobei der Betrag der Handyrechnung gutgeschrieben wird. Geht dies nicht innerhalb von 14 Tagen vonstatten, sind Sie laut Stiftung Warentest berechtigt, den Betrag durch Ihre Bank zurückbuchen zu lassen.
Vergessen Sie nicht, darauf zu achten, ausschließlich schriftlich zu kommunizieren, um den Vorgang zu dokumentieren. Ist Ihr Mobilfunkanbieter uneinsichtig, sollten Sie dies zur Anzeige bringen und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Redaktion finanzen.net
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