Betreuungskrise

Hitzefrei & Co.: Schulkind hat plötzlich frei - Diese Rechte haben berufstätige Eltern

14.07.25 22:19 Uhr

Hitzefrei, Streik, Lehrermangel: So retten Eltern ihren Job und den Alltag | finanzen.net

Fällt der Unterricht kurzfristig aus, etwa wegen Hitze oder Streik, stehen viele Eltern vor einem organisatorischen Problem. Was im Arbeitsrecht in solchen Fällen gilt, hängt vom Anlass, der Vertragslage und der Flexibilität des Arbeitgebers ab.

Hitzefrei: keine einheitliche Regelung

Steigen die Temperaturen im Sommer, entscheiden viele Schulen kurzfristig über einen früheren Unterrichtsschluss. Eine einheitliche gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Laut Deutscher Presse-Agentur liegt es im Ermessen der Schule, ob der Unterricht verkürzt wird. Als Richtwert gelten etwa 27 Grad im Klassenraum. Grundschulen entlassen ihre Schülerinnen und Schüler oft eher, während Jugendliche in weiterführenden Klassen meist länger bleiben müssen. Für Eltern bedeutet das oft spontane Umplanung.

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Gesetzliche Grundlage

Wenn Kinder früher nach Hause kommen und keine Betreuung vorhanden ist, stellt sich die Frage nach der arbeitsrechtlichen Absicherung. § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht vor, dass Beschäftigte in Ausnahmefällen für eine kurze Zeit der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne dass der Lohnanspruch verfällt. Das gilt laut dpa allerdings nur bei unvorhersehbaren Situationen und wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

Einschränkungen durch Arbeitsverträge

Ob der Anspruch auf bezahlte Freistellung tatsächlich besteht, hängt stark vom Arbeitsvertrag ab. Viele Unternehmen schließen § 616 BGB vertraglich aus. In diesem Fall entfällt der gesetzliche Anspruch, wie Berufsjournal.de berichtet. Wer dann wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, muss auf Urlaubstage, Überstunden oder eine unbezahlte Freistellung zurückgreifen. Es empfiehlt sich daher, die eigene Vertragssituation frühzeitig zu prüfen.

Wenn der Ausfall länger dauert

Nicht jeder Unterrichtsausfall bleibt auf einen Tag beschränkt. Streiks, Personalengpässe oder andere Gründe können dazu führen, dass die Betreuung über mehrere Tage ausfällt. Einige Tarifverträge, etwa im öffentlichen Dienst, ermöglichen bis zu drei bezahlte Tage, wenn keine andere Betreuung möglich ist, wie Berufsjournal.de berichtet. Gesetzlich Versicherte haben außerdem Anspruch auf sogenannte Kinderkrankentage. Diese gelten allerdings nur bei Krankheit des Kindes, nicht bei Hitzefrei oder Schulschließungen.

Redaktion finanzen.net

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