BFH-Urteil

Erstattung der Steuer auf Verdienstausfallschaden unterliegt der Einkommensteuer

13.05.25 16:31 Uhr

Steuerliche Behandlung von Verdienstausfallschaden - So funktioniert die Besteuerung | finanzen.net

Entschädigungen für Verdienstausfälle unterliegen der Einkommensteuer. Dies gilt nicht nur für die eigentliche Zahlung, sondern auch für die Erstattung der darauf entfallenden Steuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass beide Beträge als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden müssen.

Hintergrund des BFH-Urteils

Ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof betraf eine Frau, die infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers ihre berufliche Tätigkeit aufgeben musste. Die Versicherung des Schädigers zahlte ihr jährlich eine Entschädigung für den Verdienstausfall und erstattete zudem die darauf entfallende Einkommensteuer. Das Finanzamt betrachtete sowohl die Entschädigungszahlungen als auch die Steuererstattungen als steuerpflichtiges Einkommen. Der BFH bestätigte diese Auffassung und entschied, dass sowohl der Verdienstausfall als auch die darauf entfallende Steuer Bestandteil einer einheitlichen Entschädigung sind und damit steuerpflichtig bleiben.

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Steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen

Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Da eine Verdienstausfallentschädigung den regulären Arbeitslohn ersetzt, unterliegt sie denselben steuerlichen Regelungen wie das ursprünglich erzielte Einkommen. Gleiches gilt für die Erstattung der darauf anfallenden Steuer, da diese lediglich einen Teil der Gesamtschadensregulierung darstellt.

Keine ermäßigte Besteuerung bei gestreckter Auszahlung

Eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG kann nur gewährt werden, wenn eine Entschädigungszahlung in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließt. Eine über mehrere Jahre verteilte Auszahlung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Im vorliegenden Fall wurden die Zahlungen jährlich geleistet, sodass keine sogenannte "Zusammenballung" der Einkünfte vorlag. Damit war eine ermäßigte Besteuerung ausgeschlossen, so Haufe.de.

Berechnungsmethoden für den Verdienstausfall

Für die Berechnung eines Verdienstausfallschadens existieren zwei Methoden: die Bruttolohnmethode und die modifizierte Nettolohnmethode. Während bei der Bruttolohnmethode der entgangene Bruttoverdienst als Grundlage für die Entschädigung dient, basiert die modifizierte Nettolohnmethode auf dem tatsächlich ausgefallenen Nettoverdienst. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird separat berechnet und erstattet. Der BFH stellte klar, dass die Wahl der Methode keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Entschädigungszahlungen hat.

Redaktion finanzen.net

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