Bonitätsbewertung: Schufa gibt Tipps für einen besseren Score

Die Schufa ist die wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Während der Bonitätsprüfer bislang nicht gerade für Transparenz in Bezug auf sein Scoring bekannt war, scheint sich dies nun geändert zu haben.
Neuausrichtung sorgt für mehr Transparenz
Ohne Schufa-Auskunft können Verbraucher heutzutage kaum noch Finanzgeschäfte durchführen. Wie genau der Schufa-Score berechnet wird, war bislang ein Geschäftsgeheimnis der Wirtschaftsauskunftei. Inzwischen hat die Schufa ihre Position geändert und gibt sogar Tipps für eine bessere Bonitätsbewertung.
Tipps für eine bessere Bonität
Die Schufa präsentiert sich mit einer neuen Internetpräsenz, die laut der Webseite GIGA den Zugriff auf die gesetzlich vorgeschriebene, kostenlose Datenauskunft erleichtern soll. Auf ihrer neuen Webseite gibt die Schufa Verbrauchern auch Tipps zur Verbesserung ihres Schufa-Scores.
Eine Anhäufung von Krediten und anderen Zahlungsverpflichtungen kann sich laut Schufa negativ auf die Bonität auswirken, da dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, in Zukunft weiteren Zahlungsaufforderungen nicht mehr nachkommen zu können. Gleiches gilt für Girokonten und Kreditkarten. Auch hier kann sich eine Anhäufung negativ auswirken. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob man wirklich mehrere Konten und Karten benötigt, oder ob nicht ein oder zwei ausreichen. Laufende Kredite, deren Raten fristgerecht beglichen werden, können hingegen einen positiven Effekt auf die Bewertung haben. Am wichtigsten ist jedoch die fristgerechte Tilgung von Forderungen.
Voraussetzungen für eine Meldung bei der Schufa
Laut Schufa führe jedoch nicht jede verspätete Rückzahlung direkt zu einer negativen Meldung. Die Vertragspartner dürfen den Schuldner erst dann melden, wenn bereits zwei Mahnungen ausgesprochen wurden. Wie die Wirtschaftsauskunftei betont, sollte man ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen unbedingt widersprechen. Grundsätzlich dürfen nur unwidersprochene Zahlungsaufforderungen der Schufa gemeldet werden. Zwischen den Mahnungen müssen vier Wochen liegen. Außerdem muss der Verbraucher im Voraus über einen anstehenden Schufa-Eintrag in Kenntnis gesetzt werden. Ohne Wissen des Verbrauchers kann also kein negativer Schufa-Eintrag entstehen.
M. Wieser / Redaktion finanzen.net
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