Darum lehnen Händler Kartenzahlung bis zu einem bestimmten Betrag ab

Ob im Café, an der Bäckertheke oder im Kiosk: Immer wieder kommt es vor, dass Händler Kartenzahlung unter einem bestimmten Betrag ablehnen. Die Gründe dafür liegen vor allem in wirtschaftlichen Abwägungen.
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Kartenzahlung verursacht Kosten
Jede Zahlung mit der Karte ist für Händler mit Kosten verbunden. Bei Girocard-Zahlungen liegt die Gebühr in der Regel bei etwa 0,25 Prozent des Umsatzes, bei Kreditkarten sind es teilweise deutlich höhere Sätze, bis zu 1,5 Prozent oder mehr. Zusätzlich fallen Fixkosten für das Kartenlesegerät sowie laufende Kosten für Wartung und Abrechnung an. Besonders bei kleinen Beträgen kann das betriebswirtschaftlich ins Gewicht fallen. Etwa ein belegtes Brötchen für 2,50 Euro wirft kaum noch Gewinn ab, wenn anteilige Transaktionsgebühren und fixe Systemkosten abgezogen werden müssen. Der Südwestrundfunk berichtet, dass viele kleinere Händler deshalb Mindestbeträge für Kartenzahlungen einführen, um ihre Marge zu schützen.
Rechtlicher Rahmen: keine Annahmepflicht für Karten
Die rechtliche Grundlage erlaubt es Händlern in Deutschland grundsätzlich, frei über die angebotenen Zahlungsmittel zu entscheiden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Kartenzahlungen besteht nicht. Diese sogenannte Vertragsfreiheit ermöglicht es dem stationären Einzelhandel, etwa ausschließlich Bargeld zu akzeptieren oder Kartenzahlung erst ab einem bestimmten Betrag zu gestatten. Allerdings ist es nicht erlaubt, für Kartenzahlung zusätzliche Gebühren zu verlangen. Dies untersagt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die seit 2018 gilt. Laut einem Bericht des Magazins t3n betrifft dieses Verbot alle gängigen Zahlungsdienste, darunter Visa, MasterCard und Girocard.
Mindestbeträge: Verträge mit Kartenanbietern schließen diese oft aus
Was viele nicht wissen: Mindestbeträge bei Kartenzahlung widersprechen häufig den Vorgaben der Kartenanbieter selbst. Anbieter wie MasterCard und Visa schließen in ihren Händlerverträgen explizit aus, dass der Zahlungsvorgang an einen Mindestbetrag geknüpft wird. Händler, die dennoch einen Betrag ab beispielsweise fünf oder zehn Euro festlegen, verstoßen damit gegen die Vertragsbedingungen.
Bargeld als Alternative: keine Gebühren, sofort verfügbar
Aus Sicht vieler kleinerer Betriebe bleibt Bargeld attraktiv. Es fallen keine Transaktionskosten an, die Einnahmen stehen unmittelbar zur Verfügung und es gibt keinen Bedarf an externer Abrechnung durch Zahlungsdienstleister. Zudem entfällt bei Bargeld jegliche digitale Nachverfolgbarkeit, was aus datenschutzrechtlicher Sicht ebenfalls als Vorteil angesehen wird. Das Technikportal Inside Digital weist darauf hin, dass einige Händler auch aus Gründen der Kontrolle und Sicherheit bewusst auf Kartenzahlung verzichten oder diese einschränken.
Verbraucherfreundlich ist die Praxis oft nicht
Auch wenn Händler betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Gründe für Mindestbeträge bei Kartenzahlung anführen, ist die Regelung aus verbraucherrechtlicher Perspektive problematisch. Viele Kunden reagieren überrascht, wenn kleine Einkäufe nicht mit der Karte bezahlt werden dürfen, obwohl dies laut den Vereinbarungen mit Visa und MasterCard gar nicht zulässig wäre. Eine konsequente Kontrolle solcher Regelverstöße durch die Zahlungsdienstleister bleibt bisher jedoch weitgehend aus.
Redaktion finanzen.net
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30.01.2015 | Visa Mkt Perform | FBR Capital |
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