Drei-Zeugen-Testament: Wann der letzte Wille in der Notsituation rechtsgültig ist

In besonderen Ausnahmesituationen erlaubt das Gesetz ein Testament ohne notarielle Beglaubigung - mündlich vor drei Zeugen. Die rechtlichen Anforderungen sind jedoch hoch.
Drei-Zeugen-Testament nur in akuter Lebensgefahr
Das sogenannte Drei-Zeugen-Testament ist im deutschen Erbrecht eine Ausnahmeform. Es kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich eine Person in akuter Todesgefahr befindet und eine formgültige testamentarische Verfügung, etwa vor einem Notar, objektiv nicht mehr möglich ist. Paragraf 2250 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Rahmenbedingungen für diese besondere Form des Nottestaments.
Wie Advocado.de berichtet, sind Situationen wie ein schwerer Unfall, ein plötzlicher medizinischer Notfall oder ein Aufenthalt auf hoher See typische Kontexte, in denen ein Drei-Zeugen-Testament überhaupt rechtlich in Betracht kommt. Maßgeblich ist, dass keine andere Möglichkeit zur Errichtung eines Testaments mehr zur Verfügung steht.
Rechtliche Anforderungen und ihre Tücken
Für die Gültigkeit des Drei-Zeugen-Testaments sind mehrere strikte Kriterien ausschlaggebend. Entscheidend ist zunächst das Vorliegen einer konkreten und gegenwärtigen Lebensgefahr. Nach Darstellung von anwalt24.de reicht eine allgemein bekannte Vorerkrankung nicht aus. Vielmehr muss die Situation so bedrohlich sein, dass mit dem baldigen Tod zu rechnen ist. Darüber hinaus ist erforderlich, dass drei gleichzeitig anwesende, volljährige und geschäftsfähige Zeugen den letzten Willen mündlich entgegennehmen. Diese Personen dürfen nicht im Testament bedacht werden, da ansonsten die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht. Beispielsweise kommen Ehepartner oder Kinder als Zeugen nicht infrage, wenn sie im Testament genannt sind. Die getroffene Erklärung muss im Anschluss unverzüglich schriftlich niedergelegt und von allen drei Zeugen unterzeichnet werden. Erst dann gilt das Dokument als vorläufig rechtswirksam.
Gültigkeit begrenzt - gerichtliche Anerkennung nicht garantiert
Das Drei-Zeugen-Testament ist keine dauerhafte Lösung. Überlebt die testierende Person die Notsituation und besteht wieder die Möglichkeit, ein reguläres Testament zu errichten, verliert die mündliche Erklärung nach Ablauf von drei Monaten automatisch ihre Gültigkeit. Dies regelt Paragraf 2250 Absatz 3 BGB. Die Testamentsform dient demnach ausschließlich als kurzfristige Maßnahme in akuten Krisenfällen.
Wie die juristische Praxis zeigt, ist die gerichtliche Anerkennung eines Drei-Zeugen-Testaments häufig problematisch. Die Beweispflicht dafür, dass alle Voraussetzungen eingehalten wurden, liegt bei den Hinterbliebenen. So ist etwa detailliert zu belegen, dass keine andere Testamentsform mehr realisierbar war. Das Deutsche Notarinstitut verweist in einem Entscheidungsbeispiel darauf, dass selbst geringste Zweifel an der tatsächlichen Testierfähigkeit oder an der Situation zur Unwirksamkeit des Dokuments führen können.
Frühzeitige Nachlassplanung bleibt unerlässlich
Aufgrund der hohen rechtlichen Hürden sollte das Drei-Zeugen-Testament ausschließlich als äußerstes Mittel in echten Notsituationen betrachtet werden. In allen anderen Fällen gilt eine frühzeitige, formgültige Nachlassplanung als rechtlich sicherer Weg. Ein eigenhändiges Testament, das handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert ist, oder ein notarielles Testament bieten klare Regelungen, die im Streitfall wesentlich belastbarer sind.
Redaktion finanzen.net
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