Steuerersparnis

Wertpapiere im Nachlass: Aktien vererben und verschenken

18.09.24 22:07 Uhr

Nachlassplanung mit Wertpapieren: Aktien erfolgreich vererben und verschenken | finanzen.net

Wer sein Depot vererben oder Wertpapiere verschenken möchte, sollte ein paar Besonderheiten kennen, durch die Steuern gespart werden können. Bei Schenkungen zum Beispiel bietet ein Nießbrauchmodell steuerliche Vorteile.

• Aktien und andere Wertpapiere sind Teil des Nachlasses
• Unter Umständen Erbschaftsteuer fällig
• Schenkung und Nießbrauchrecht als steuersparende Alternative

Wertpapiere im Nachlass

Immer mehr Erblasser besitzen Aktien, Fonds, ETFs und andere Wertpapiere. Diese gehören genauso wie alle anderen Vermögenswerte zum Nachlass. Während ein Alleinerbe allein über das Depot bestimmen kann, muss sich eine Erbengemeinschaft darüber einigen, ob die Wertpapiere verkauft oder gehalten werden und wie sie aufgeteilt werden sollen. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass Wertpapiere in der Regel ständigen Kursschwankungen unterliegen, sodass sich der Wert eines Nachlassdepots stetig verändern kann, so der Hinweis der Finanzberatung VermögensZentrum (VZ).

Steuerliche Bewertung der Wertpapiere und Steuerfreibeträge

Wird das Aktienpaket als Ganzes vererbt, fällt unter Umständen Erbschaftsteuer an, wenn das Vermächtnis den geltenden Steuerfreibetrag des Begünstigten übersteigt. Je nach Größe des Gesamtvermögens und nach Verwandtschaftsgrad kann der Freibetrag schnell erreicht sein. Bei Eheleuten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei Kindern beträgt er jeweils 400.000 Euro, bei Enkeln jeweils 200.000 Euro und bei Geschwistern, entfernten Verwandten und Bekannten 20.000 Euro. Werden die Depot-Anteile zuvor veräußert, werden etwaige Gewinne zusätzlich noch mit der Einkommensteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer belegt, erläutert ntv in einem Beitrag.

Für die steuerliche Bewertung der Aktien wird der Kurswert am Todestag des Erblassers angenommen. Spätere Kursschwankungen werden nicht berücksichtigt. Hat das Depot bis zu diesem Stichtag Gewinn gemacht, rät der Bund der Steuerzahler, das Aktienpaket im Ganzen zu übertragen. ntv zufolge kann so eine sofortige Versteuerung der Gewinne vermieden werden. Insbesondere, wenn das Depot an Kinder oder Enkel übertragen wird, die noch keine oder nur geringe eigene Einkünfte haben, kann dies vorteilhaft sein, da sie die Aktien über die Jahre hinweg selbst Stück für Stück verkaufen und den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro jedes Jahr neu ausnutzen können. Wird auch der Steuergrundfreibetrag nicht vollkommen ausgeschöpft, bleiben sogar größere Gewinne unversteuert. Mitunter bietet sich auch Geringverdienern und Menschen ohne Einkommen ein steuerlicher Vorteil: Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, wird der Gewinn nur mit diesem versteuert.

Schenkung und Nießbrauch

Als Alternative bietet sich eine Schenkung an. Beispielsweise können Eltern jedem ihrer Kinder im Rahmen einer Schenkung alle zehn Jahre jeweils einen Betrag von 400.000 Euro übertragen, ohne dass hierfür Schenkungssteuer anfällt - dies gilt auch für Wertpapiere. Sollen Wertpapiere verschenkt werden, bietet sich VZ zufolge auch das vor allem bei Immobilien bekannte Nießbrauchmodell an, welches steuerliche Vorteile bietet. Dabei geht das Depot in das Eigentum der Angehörigen über, die Erträge daraus (z. B. Zinsen oder Dividenden) bleiben beim ursprünglichen Depotinhaber. Zudem behält der Schenker die Kontrolle über das Depot - Entnahmen sind nur mit seiner Zustimmung möglich. Der steuerliche Vorteil besteht laut VZ darin, dass der Wert der Schenkung durch den Nießbrauch gemindert wird und dadurch die Steuerbelastung sinkt.

Redaktion finanzen.net

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