Plattformstörung

Online-Broker im Blick: Diese Rechte haben Nutzer bei technischen Problemen

10.06.25 03:45 Uhr

Online-Broker ausgefallen? Diese Rechte haben Trader bei technischen Störungen | finanzen.net

Kommt es während einer Phase hoher Marktvolatilität zu technischen Ausfällen, können viele Anleger in entscheidenden Momenten keine Transaktionen durchführen. In der Konsequenz entstehen erhebliche finanzielle Verluste.

Haftung bei technischen Störungen

Zwar stellt die Bereitstellung funktionierender Handelsmöglichkeiten eine Pflicht der Online-Broker dar, allerdings: "Kurze Ausfälle sind nicht automatisch ein Haftungsfall - entstehen jedoch konkrete finanzielle Verluste durch die Störung, können Schadensersatzansprüche bestehen", erklärt Rechtsanwalt Christian Grotz in einem Beitrag von anwalt.de.

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Die rechtliche Bewertung solcher Ausfälle stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Dezember 2000 (Az.: XI ZR 138/00). Dabei handelte es sich um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, welche pauschal die Haftung für technische und betriebliche Störungen ausschloss. Sie wurde vom BGH für unwirksam erklärt, da eine solche Klausel einen unverhältnismäßigen Nachteil für die Kunden bedeute, denn sie schließe auch bei eigenem Verschulden der Bank die Haftung aus. Seither können solche pauschalen Haftungsfreizeichnungen in den AGB unwirksam sein, sollten Kunden durch technische Ausfälle finanzielle Schäden erleiden. Allerdings müssen der Schaden sowie die Verantwortlichkeit des Brokers nachgewiesen werden.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Grundsätzlich sollten Nutzer die Störung dokumentieren, um Beweise zu sammeln. Hierzu gehören unter anderem Screenshots von Fehlermeldungen, Zeitstempel von versuchten Transaktionen und Korrespondenz mit dem Broker. Darüber hinaus sollte der entstandene finanzielle Schaden berechnet werden. Zusätzlich sollte der Kundenservice des Brokers informiert werden, indem der Vorfall sowie der entstandene Schaden geschildert werden.

Sollte der Broker nicht angemessen reagieren, können weitere Schritte eingeleitet werden. Um den Schadensersatzanspruch geltend zu machen, kann beispielsweise eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Auch kann eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) eingereicht werden. "Die Beschwerde verhilft den Betroffenen zwar nicht zu ihrem Schaden, sie können aber dazu beitragen, dass die Aufsichtsbehörde ihrer Aufgabe nachkommt", betont Nils Neuhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Laut der BaFin werde "die Bereitstellung technisch einwandfreier Handels- und Ordersysteme erwartet", sollte dies nicht gegeben sein, werden Maßnahmen zur Anpassung getroffen.

Redaktion finanzen.net

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