Rechte & Pflichten

Weisungsrecht: Was darf der Chef und was nicht

25.08.23 06:52 Uhr

Weisungsrecht: Was darf der Chef und was nicht | finanzen.net

In einem Unternehmen gibt der Chef die Richtung vor. Doch nicht alles, was der Vorgesetzte anordnet, muss auch in die Tat umgesetzt werden, denn das Weisungsrecht hat Grenzen.

Chefsache

Die Pause ausfallen lassen, länger arbeiten oder früher erscheinen - wahrscheinlich hat sich jeder in der Arbeit schon mal die Frage gestellt, was der Chef von einem verlangen darf. Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Situationen, in welchen die Führungskraft Anordnungen erteilt und man sich als Arbeitnehmer unsicher ist oder sich nicht traut, diese zu verweigern. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts durchaus konkrete Vorgaben zur Ausführung der Tätigkeit machen, es gibt jedoch Grenzen, denn auch der Chef muss sich an geltende Vorschriften halten. Doch welche Rechte und Pflichten beinhaltet das sogenannte "Weisungsrecht" überhaupt?

Wer­bung

Das Weisungsrecht

Das Weisungsrecht oder Direktionsrecht ist in der Regel ein fester Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages, auch wenn dieses nicht wortwörtlich ausgeführt ist. Das bedeutet, dass ein Vorgesetzter eine Aufgabe unter Vorbehalt vergeben kann, auch wenn diese nicht Teil des Arbeitsvertrages darstellt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in einem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nicht immer jedes Detail festgelegt ist. Das Weisungsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, sofern ein gewisser Rahmen eingehalten wird. Arbeitnehmer, die sich weigern, den Weisungen des Chefs nachzukommen und diese ohne triftigen Grund verweigern, droht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Die Rahmenbedingungen

Es entsteht vielleicht der Eindruck, der Chef dürfe alles bestimmen, aber dem ist nicht so. Wie bei den meisten Dingen gehen mit dem Weisungsrecht sowohl Rechte als auch Pflichten einher, sodass der Vorgesetzte sich dennoch stets an einige Rahmenbedingungen halten muss. So darf er keine Tätigkeiten verlangen, die die Grundrechte verletzen, denn allgemein gilt, dass die Gesetzgebung stets über dem Weisungsrecht steht. Dies beinhaltet auch, dass niemand dazu verpflichtet werden darf, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeiten zu erledigen. Hinzu kommt, dass die Weisungen des Vorgesetzten nicht gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats verstoßen und auch nicht unbillig sein dürfen. Das bedeutet, dass die Ansprüche des Chefs nicht ungerecht, unangemessen oder unzumutbar sein dürfen. So muss der Arbeitgeber auf die Kräfte und Fähigkeiten der Mitarbeiter Rücksicht nehmen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: nd3000 / Shutterstock.com