Mietkaution hinterlegen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Mietkaution gehört in Deutschland zum Standard bei Abschluss eines Mietvertrags. Für Mieter kann die Kaution jedoch eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf die Mietkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter hat das Recht, die Summe in drei gleichen Monatsraten zu entrichten, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Ein weiterer gesetzlicher Grundsatz schützt die Kautionssumme im Fall einer Insolvenz des Vermieters: Die Kaution muss getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt werden - in der Regel auf einem insolvenzfesten Konto.
Optionen zur Hinterlegung
Das Versicherungsunternehmen Württembergische Versicherung AG erläutert in einem Beitrag diverse Optionen: Die am häufigsten gewählte Form ist die Barkaution. Dabei überweist der Mieter die volle Kautionssumme direkt an den Vermieter. Dieser wiederum ist verpflichtet, das Geld getrennt von seinem Vermögen verzinst auf einem Sparkonto anzulegen. Diese Variante ist zwar weit verbreitet, kann jedoch gerade bei angespanntem Wohnungsmarkt für Mieter finanziell herausfordernd sein.
Alternativ kann ein Mietkautionskonto eingerichtet werden - entweder durch den Mieter selbst oder durch den Vermieter. Wird das Konto auf den Namen des Mieters geführt, profitiert dieser zusätzlich: Zinserträge können per Freistellungsauftrag steuerlich geltend gemacht werden. Zudem bleibt das Guthaben im Falle einer Vermieterinsolvenz geschützt.
Eine flexible Option stellt dagegen die Mieterkautionsversicherung dar. Dabei zahlt der Mieter eine jährliche Prämie an eine Versicherung, die im Schadensfall gegenüber dem Vermieter bürgt. Wichtig zu beachten: Die Zustimmung des Vermieters zur Versicherungsvariante ist erforderlich. Die Mietkautionsversicherung eignet sich insbesondere für Mieter, die kurzfristig über keine ausreichenden liquiden Mittel verfügen, aber dennoch eine Wohnung anmieten möchten.
Tipps zur sicheren Abwicklung
Ein Übergabeprotokoll beim Einzug ist für Mieter essenziell. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung und schützt vor unberechtigten Forderungen bei Auszug. Mieter und Vermieter sollten sämtliche Zahlungsnachweise und Kontoauszüge zur Kaution archivieren - sie dienen im Streitfall als wichtiger Beleg.
Rückzahlung der Kaution
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution einschließlich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen - vorausgesetzt, es bestehen keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis, etwa wegen Mietrückständen oder Beschädigungen. Für die Abrechnung und eventuelle Lösung steht dem Vermieter ein angemessener Prüfzeitraum zu. In der Praxis beträgt dieser laut dem Immobilien Magazin meist drei bis sechs Monate.
Redaktion finanzen.net
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