Gerichtsvollzieher vor der Tür: Rechte, Pflichten und Hilfe

Der Besuch des Gerichtsvollziehers ist ein ernster Schritt im Vollstreckungsverfahren. Wer seine Rechte kennt und besonnen handelt, vermeidet teure Folgen. Frühzeitige Beratung kann den Weg aus der Schuldenfalle ebnen.
Warum der Gerichtsvollzieher kommt
Ein Gerichtsvollzieher wird nur tätig, wenn ein Gläubiger einen rechtskräftigen Titel wie Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielles Schuldanerkenntnis erwirkt hat. Erst dann darf er die Forderung durchsetzen. Das Erscheinen des Gerichtsvollziehers ist also kein Zufall, sondern das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens. Wer Aufforderungen ignoriert, muss mit Zwangsmaßnahmen wie einer Wohnungsöffnung auf richterlichen Beschluss und zusätzlichen Kosten rechnen, so die Verbraucherzentrale.
Zutritt und Legitimation
Beim ersten Besuch ist man nicht verpflichtet, den Gerichtsvollzieher hereinzulassen. Laut Verbraucherzentrale darf er die Wohnung beziehungsweise das Haus nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss zwangsweise betreten. Es empfiehlt sich stets den Dienstausweis mit Foto, Unterschrift und Dienstsiegel zu prüfen. Bei Unsicherheit kann beim zuständigen Amtsgericht nachgefragt und im Zweifel der Zutritt verweigert werden, betont die Kanzlei Kotz.
Was gepfändet werden darf und was nicht
Pfändbar sind Luxusgüter, Wertgegenstände und Vermögenswerte, die über das Existenzminimum hinausgehen. Unpfändbar bleiben der Verbraucherzentrale zufolge Dinge des alltäglichen Lebens wie Kleidung, Möbel, Haushaltsgeräte, Haustiere, beruflich notwendige Arbeitsmittel sowie ein Auto, wenn es für den Job oder aus gesundheitlichen Gründen gebraucht wird. Bargeld ist nur in kleiner Menge geschützt. Um das Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze zu sichern, ist ein Pfändungsschutzkonto entscheidend, wie es weiter heißt.
Vermögensauskunft
Der Gerichtsvollzieher kann die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen. Diese Pflichtauskunft listet Einkommen, Konten und Vermögen auf. Falsche oder verweigerte Angaben können zu Erzwingungshaft führen und resultieren automatisch in Einträgen in Schuldenverzeichnissen und bei der Schufa, warnt die Verbraucherzentrale. Eine realistische Ratenzahlungsvereinbarung ist nur sinnvoll, wenn sie eingehalten werden kann, am besten in Abstimmung mit einer Schuldnerberatung.
Was unbedingt vermieden werden muss
Wertgegenstände zu verstecken oder Pfandsiegel, auch Kuckuckskleber genannt, zu entfernen, ist strafbar und kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Auch Abtauchen oder Ignorieren verschärft die Lage, da zusätzliche Kosten entstehen und die Vollstreckung härter durchgesetzt wird, erklärt die Verbraucherzentrale.
Hilfe suchen statt verdrängen
Wer rechtzeitig eine Schuldnerberatung, Anwälte oder die Verbraucherzentrale kontaktiert, erhält Unterstützung bei Pfändungsschutz, Verhandlungen mit Gläubigern und möglichen Insolvenzverfahren, so die Rechtsanwaltskanzlei Brandt. "Briefe bleiben ungeöffnet, Mahnungen werden ignoriert. Ich kann nur immer sagen: Kopf in den Sand stecken, hilft nicht. Haltet Eure Unterlagen in Ordnung, sucht Hilfe bei der Schuldnerberatung", mahnt Obergerichtsvollzieher Matthias Boek im Podcast "DienstTag" des dbb (beamtenbund und tarifunion).
Redaktion finanzen.net
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