Wer zahlt GEZ?

Umstrittener Rundfunkbeitrag: Wer ihn zahlen muss und wer nicht

31.07.22 17:03 Uhr

Umstrittener Rundfunkbeitrag: Wer ihn zahlen muss und wer nicht | finanzen.net

Immer wieder kommt es bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge zu juristischen Auseinandersetzungen: Wer muss sie bezahlen und wer nicht?

Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wie wir es heute kennen, wurde nach den Ereignissen des zweiten Weltkriegs eingeführt. Die Medien sollten staatsfern sein und einen Beitrag zur Meinungsbildung der Gesellschaft leisten. Doch heute sehen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Gestalt von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer stärker werdender Kritik ausgesetzt. Erst letztes Jahr scheiterte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Was ist der Grund, dass immer mehr Menschen für eine Abschaffung der GEZ-Gebühren sind? Was bringen uns die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und wer muss überhaupt alles zahlen?

Wer­bung

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Wer Rundfunkbeiträge zahlen muss, ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt, dass für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Es gibt allerdings Ausnahmen, nach denen einzelne Haushalte von den Beiträgen befreit werden können.

Zum einen gilt das für Empfänger von Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt. Allerdings müssen sich betroffene Personen selbstständig abmelden und den Bezug dieser Leistungen nachweisen. Auch Unternehmen müssen, abhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, einen Rundfunkbeitrag zahlen.

In Bezug auf Zweitwohnung fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2018 ein abschließendes Urteil. Laut diesem muss man für den Zweitwohnsitz keine Rundfunkbeiträge zahlen, allerdings müssen sich Betroffene auch hier selbst darum kümmern, dass ihre zweite Wohnung von den Beiträgen befreit wird (vgl. Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Wer­bung

Ein Punkt, der immer wieder zu Konflikten führt, ist die Irrelevanz der Frage, ob ein Wohnungsbesitzer oder -mieter die erforderlichen Geräte hat, um die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen oder nicht. Fest steht, dass die Rundfunkbeiträge von jedem gezahlt werden müssen, auch von denjenigen, die nicht die erforderlichen Empfangsgeräte haben oder mit den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht einverstanden sind.

ARD und ZDF: "Staatsfunk" und "Zwangsgebühren"?

Die Palette an Kritik, der sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesetzt sehen, ist breit. Zu viele Sender, zu hohe Gehälter, zu wenig Wirtschaftlichkeit, zu altmodisch und zu wenig digital. Diese Vorwürfe haben irgendwo alle einen Kern Wahrheit in sich. Und dennoch sollten sie nicht dazu genutzt werden, die Relevanz von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Frage zu stellen, schreibt Harald Staun von der Frankfurter Allgemeinen.

Gerade aus den Lagern rund um die Alternative für Deutschland (AfD) ist die Kritik in den letzten Monaten und Wochen besonders laut. Medienpolitiker und -wissenschaftler sind sich einig, dass das aktuelle System nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss. Diese Forderungen gab es allerdings bereits, als die AfD noch nicht einmal existierte. Doch ist die Forderung, das komplette System abzuschaffen, die Lösung dieses Problems?

Wer­bung

Vermutlich nicht. Die gescheiterte Erhöhung der Rundfunkbeiträge hat viele Kritiker gefreut, doch es ist keine Lösung des eigentlichen Problems. Denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen endlich lernen, mit den Geldern, die ihnen zur Verfügung stehen, verantwortungsbewusst und effizient umzugehen, schreibt Staun weiter.

Felix Spies / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Gaurav Paswan / Shutterstock.com