Anwälte müssen nicht in Gesetzliche

Anwälte in Unternehmen können voraussichtlich in berufsständischen Versorgungswerken verbleiben und müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wechseln.
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Das sieht ein Gesetzesentwurf vor. Damit reagiert die Bundesregierung auf mehrere Urteile des Bundessozialgerichts vom vergangenen Jahr, wonach die sogenannten Syndikusanwälte grundsätzlich in die GRV gehören. Die Entscheidung hatte erhebliche Unruhe unter den rund 40 000 Vertretern dieses Berufsstands ausgelöst. Zugleich hatte es Befürchtungen bei anderen Berufsgruppen geweckt, auch sie könnten irgendwann in die GRV gezwungen werden.
Versorgungswerke treten für viele Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Ingenieure an die Stelle der GRV - aber auch für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Psychotherapeuten, die Pflichtmitglieder in berufsständischen Kammern sind.
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