Steuer: Sind Unwetterspenden absetzbar?
06.08.16 14:00 Uhr

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Redaktion Euro am Sonntag
Im Mai und Juni 2016 haben Unwetter vor allem in Süddeutschland große Schäden angerichtet. Ich habe daraufhin Geld an Betroffene der Flut gespendet. Was muss ich nun beachten, um diese Spenden von der Steuer abzusetzen?
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€uro am Sonntag: Das Bundesfinanzministerium hat nach den Millionenschäden durch Unwetter beschlossen, die Regeln für Spenden zu vereinfachen. Spenden an anerkannte Empfänger, die vom 29. Mai bis zum 31. Dezember 2016 getätigt werden, sind besonders zu behandeln. Anerkannte Empfänger sind etwa Wohlfahrtsverbände oder öffentliche Dienststellen. Um die Spenden abzusetzen, genügt ein Kontoauszug oder Beleg der Bank. Wurde der Betrag online überwiesen, reicht ein entsprechender Ausdruck. Die sonst benötigte Bescheinigung vom Amt fällt also für diesen Zeitraum weg. Diese Vereinfachungsregel gilt normalerweise nur bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro.
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