Versicherungen

Tchibo bleibt hart

02.02.13 12:00 Uhr

Policenvertrieb: Röster ruft Bundesgerichtshof an.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Tchibo bleibt beim Verkauf von Versicherungen hart. Der Kaffeeröster hat Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eingelegt, wonach sich die Onlinetochtergesellschaft Tchibo Direct gesetzwidrig verhalten habe. Das erklärte eine Konzernsprecherin gegenüber dieser Zeitung. Nun ist der Bundesgerichtshof angerufen (Az. 408 O 95/09).

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Vor dem OLG ging es um die Frage, ob Tchibo Direct als Vermittler für Versicherungen oder lediglich als Tippgeber tätig war. Tipp­geber haben keine gesetzlichen Vorschriften zu beachten, Vermittler müssen dagegen registriert sein und bestimmte Mindestqualifikationen aufweisen. Das OLG und zuvor das Landgericht Hamburg sahen die Vermittlertätigkeit bei Tchibo als gegeben an. Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb. Tchibo Direct hatte die Kooperation mit dem Versicherer Asstel schon 2011 beendet. Den Rechtsstreit setzte der Kaffeeröster aber trotzdem fort.

Anderen Unternehmen war in den vergangenen Jahren ebenfalls der Versicherungsvertrieb untersagt worden. So darf die Tierbedarfskette Fressnapf keine Tierpolicen mehr vermitteln, und die Discountmarktkette Penny hatte widerrechtlich Kinderunfallversicherungen verkauft.

Tchibo hatte auch schon beim Vertrieb von Investmentfonds Probleme. 2009 wurde das Unternehmen wegen entsprechender Angebote abgemahnt und stellte daraufhin die Zusammenarbeit mit der Direktbank Comdirect ein.