Sichteinlagen

Sichteinlagen - Definition

Einlagen bei einer Bank, über die im Gegensatz zu Spareinlagen oder Termineinlagen jederzeit verfügt werden kann. Die Verfügung kann durch Scheck, Überweisung, Barabhebung, Lastschrift oder Wechsel erfolgen. Derartige täglich fällige Gelder werden im Geschäftsverkehr auch als Kontokorrent bezeichnet. Sie werden regelmäßig niedriger verzinst als Spar- oder Termineinlagen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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