APA ots news: FMA ist ab 1. Jänner 2026 die neue Aufsichtsbehörde zur...

30.12.25 13:05 Uhr

APA ots news: FMA ist ab 1. Jänner 2026 die neue Aufsichtsbehörde zur Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen

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Finanzmarktaufsicht wird One-Stop-Shop für sauberen

Finanzmarkt: Verantwortlich für Banken, Versicherungen,

Krypto-Firmen

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt

mit 1. Jänner

2026 die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von

Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor von der

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Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Damit ist der letzte Schritt

der im Jahr 2024 beschlossenen Reform abgeschlossen. Die FMA wird zur

zentralen Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen und stärkt

ihre Rolle als umfassende Aufsichtsinstanz im Bereich der Integrität

des Finanzmarktes.

"Österreich ist exponiert - als kleine, offene Volkswirtschaft,

wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und

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Osteuropa", erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. "Wir können uns in

Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben."

"Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche

Freiheit und Wohlstand", so FMA-Vorstand Helmut Ettl. "Ein sauberer

Finanzplatz ist eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger:innen,

Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt."

Es sind nunmehr alle Finanzmarktteilnehmer - Banken,

Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und

Versicherungsunternehmen - vom Anwendungsbereich des

Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit

der FMA. Sie haben Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung

des Risikos der Nichteinhaltung und Umgehung von Sanktionen

einzurichten, des Weiteren sind Meldungen betreffend Sanktionen

künftig an die FMA zu richten.

Integration von Geldwäscheprävention und Sanktionen

Die FMA kombiniert künftig die Aufsicht über Prävention von

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie

Finanzsanktionen, und ist dadurch in der Lage, noch besser zu einem

sauberen Finanzplatz Österreich beizutragen.

"Dieser integrierte Ansatz macht die FMA zu einem One-Stop-Shop

für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die

Durchsetzung von Finanzsanktionen", so Ettl. Finanzsanktionen werden

vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium der FMA

integriert - von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über

Vor-Ort-Prüfungen und Analysen bis hin zu Maßnahmenverfahren und

Verwaltungsstrafen. "Dafür wurden bestehende Systeme und Prozesse

angepasst und weiterentwickelt, um eine effiziente und praxisnahe

Umsetzung sicherzustellen."

Neben klassischen Aufsichtsaktivitäten wird die FMA auch

Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte (derzeit rund 2,5

Milliarden in Österreich) sowie Verwaltungsstrafverfahren

durchführen.

Synergien und Mehrwert für den Markt

"Die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen hebt

erhebliche Synergien und steigert die Effizienz und Effektivität in

der Aufsicht", so Kühnel "Sie ermöglicht eine umfassendere Sicht auf

Risiken und systemische Schwachstellen und reduziert Doppelprüfungen

und Doppelmeldungen für beaufsichtigte Unternehmen."

Auffälligkeiten im AML/CFT-Bereich können Defizite im

Sanktionsbereich aufzeigen - besonders relevant bei komplexen

Konzernstrukturen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. Weiters

werden Daten gebündelt erhoben, wodurch die Aufsicht effizienter und

zielgerichteter wird. Finanzmarktteilnehmer haben damit ab 2026 nur

noch eine zentrale Aufsichtsbehörde und damit einen Ansprechpartner

für beide Bereiche - mit klaren Zuständigkeiten, harmonisierten

Prozessen und abgestimmten Prüfzyklen.

Vorbereitungen und Ausblick für 2026

Die FMA hat sich im vergangenen Jahr im Rahmen des

Kompetenzübergangs in enger Kooperation mit der OeNB abgestimmt, den

Wissenstransfer sichergestellt sowie Ressourcen und Know-how

aufgebaut. So wurden etwa erste Vor-Ort-Prüfungen im Namen der OeNB

durchgeführt, Anträge zur Freigabe eingefrorenen Vermögens im Namen

der OeNB bearbeitet, und Meldedaten ausgewertet. Weiters gab es

mehrere Vorbereitungstermine mit der Wirtschaft, die die gegenseitige

Erwartungshaltung und den fachlichen Austausch zum Gegenstand hatten.

Darüber hinaus konnte die FMA durch die Nutzung bestehender AML/CFT-

Daten Marktanalysen zu Umgehungsrisiken für Sanktionen durchführen

und Schwachstellen gezielt adressieren.

Für das kommende Jahr plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-

Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT

und Finanzsanktionen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits, dass

kombinierte Maßnahmen eine deutlich größere Wirkung haben und

effizienter sind als isolierte Prüfungen, da sie eine tiefere und

gezieltere Analyse ermöglichen.

Details zum Meldewesen und weitere Informationen sind auf der

Website der FMA zu finden:

https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/fmafinanzsanktionen/

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Boris Gröndahl

Telefon: +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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