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APA ots news: Presseaussendung zur 46. Sitzung des Finanz-marktstabilitätsgremiums (FMSG)
Wien (APA-ots) - Die 46. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
(FMSG) fand am 1.
Oktober 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum
Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) und zum Systemrelevante Institute
-Puffer (OSII-Puffer) sowie der Beginn der Evaluierung des sektoralen
Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienfinanzierungen. Zudem hat
das Gremium seine Geschäftsordnung überarbeitet und sein
Informationsangebot in Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes (
IFG) ausgeweitet.
Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer (AZKP)
Das Finanzmarktstabilitätsgremium empfiehlt der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Antizyklischen Kapitalpuffer
bei 0 Prozent der inländischen risikogewichteten Aktiva zu belassen,
dabei hat das Gremium zum ersten Mal eine neue Methode der
Oesterreichischen Nationalbank für die Bemessung der Pufferhöhe
angewendet. Die OeNB hat diese Methode mit einer umfassenden
Perspektive auf die Entwicklung zyklischer Risiken bereits auf einem
entsprechenden Blog im April 2025 vorgestellt. Die neue Methode
ergänzt die bisher ausschlaggebende Kredit/BIP-Lücke um weitere
Indikatoren aus den Bereichen Banken, Haushalte und Unternehmen,
Makroökonomie und Finanzmärkte.
Details hierzu finden sich in der Empfehlung FMSG/3/2025. Das
Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird
auch auf der Website der OeNB veröffentlicht.
Zwtl.: Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer)
Das Gremium hat in seiner jährlichen Evaluierung der
Systemrelevanten Institute (Other Systemically Important Institutions
- OSIIs) der FMA empfohlen, die Liste der als OSII identifizierten
Institute sowie die Höhe des OSII-Puffers unverändert zu lassen. Der
OSII-Puffer reduziert die Wahrscheinlichkeit einer möglichen
Fehlfunktion oder eines Scheiterns eines Systemrelevanten Instituts
und die damit verbundenen Kosten für das Finanzsystem, die
Realwirtschaft und die öffentlichen Haushalte.
Details und die bankspezifischen Festlegungen finden sich in der
Empfehlung FMSG/4/2025.
Zwtl.: Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Im Oktober 2024 hat das Gremium in der 42. Sitzung empfohlen, die
Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für
Gewerbeimmobilienfinanzierungen in einem ersten Schritt mit 1 Prozent
festzulegen und die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen nach Vorliegen
der ersten Meldedaten nach Inkrafttreten der Novelle der EU-
Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III) zu evaluieren.
Dabei fließen auch die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ein.
Die Analysen der OeNB zeigen, dass die Systemrisiken weiterhin
bestehen und es bei der Eigenkapitalunterlegung von
Gewerbeimmobilienfinanzierungen infolge der CRR III-Umsetzung im
Aggregat kaum zu Erhöhungen kam.
Das Gremium wird die Evaluierung in seiner 47. Sitzung am 12.
Dezember 2025 abschließen und gegebenenfalls Empfehlungen
verabschieden.
Zwtl.: Geschäftsordnung und Informationsfreiheitsgesetz
Das FMSG hat seine Geschäftsordnung überarbeitet, hierbei sind
neben Änderungen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes auch die
Erfahrungen seit der Einsetzung des Gremiums im Jahr 2014
eingeflossen. Die Geschäftsordnung ist auf der Website des FMSG
veröffentlicht.
Das Gremium hat sich bereits vor dem Inkrafttreten des
Informationsfreiheitsgesetz zu einer erhöhten Transparenz
verpflichtet, es hat seit 2014 auf seiner Website unter anderem
regelmäßig Presseaussendungen und Empfehlungen veröffentlicht. Mit
dem Inkrafttreten des IFG finden sich nun zusätzliche Informationen
auf der Homepage, wie etwa die nächsten Sitzungstermine,
Funktionsperioden ihrer Mitglieder oder Berichte im Gremium.
Rückfragehinweis:
Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums
z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM
(+43-1) 404 20-6900
kontakt@fmsg.at
https://www.fmsg.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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