AUSBLICK/Bundesverfassungsgericht winkt OMT-Programm weitgehend durch
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Dienstag (10.00 Uhr) darüber, ob ein inzwischen fester Bestandteil der Eurozone-Finanzarchitektur mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Es geht um Outright Monetary Transactions (OMT), die die Europäische Zentralbank (EZB) berechtigen, Anleihen eines Staats zu kaufen, dessen Zinsen sie für zu hoch hält. Dass dieses bisher nicht aktivierte OMT-Versprechen mit europäischem Recht in Einklang steht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der EZB bereits bestätigt.
Das deutsche Verfassungsgericht entscheidet nun darüber, ob derartige Ankäufe noch mit den Voraussetzungen im Einklang stehen, unter denen es einst einer Übertragung deutscher Hoheitsrechte auf die europäische Ebene zugestimmt hat. Theoretisch könnten die Karlsruher Richter der Bundesbank untersagen, sich an OMT zu beteiligen. Faktisch glaubt aber kaum ein Experte, dass es dazu kommen wird.
Vielmehr gehen Juristen und Volkswirte überwiegend davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das OMT nicht ernsthaft beanstanden oder mit prohibitiven Kautelen versehen, sondern es mit einer eigenen Begründung für verfassungsmäßig erklären wird. Das würde zwar einerseits der vor einem Jahr geäußerten Einschätzung widersprechen, andererseits aber die Prüfung eines tatsächlich aktivierten OMT-Programms (oder anderer EZB-Maßnahmen) ermöglichen.
Experten beurteilen OMT-Versprechen sehr unterschiedlich OMT wurde Ende 2012 beschlossen. Damit konkretisierte der EZB-Rat (gegen die Stimme von Bundesbank-Präsident Jens Weidmann) die Aussage von EZB-Präsident Mario Draghi vom Juli 2012, die EZB werde alles von ihrem Mandat gedeckte ("what ever it takes ...") tun, um den Bestand des Euro zu sichern. Ob er das durfte, darüber geht die Meinung unter Juristen und Ökonomen auseinander.
Diese "What-ever-it-takes"-Aussage wird im ordnungspolitisch geprägten Deutschland oft als Sündenfall und als Anfang vom Ende einer unabhängigen Zentralbank interpretiert. Außerhalb Deutschlands, vor allem in Südeuropa, finden Experten Draghis Vorgehen dagegen völlig normal: Welche Zentralbank würde schon zulassen, dass "ihre" Währung bedroht wird?
Konkret ist die EZB im Rahmen von OMT bereit, ohne Mengenbegrenzung Anleihen eines Staats am Sekundärmarkt zu kaufen, wenn dessen Zinsen auch deshalb überhöht sind, weil an den Finanzmärkten der Eindruck besteht, dass dieser Staat gegen seinen Willen aus dem Euro ausscheiden könnte.
Damit erzeugt sie eine künstliche zusätzliche Nachfrage nach diesen Papieren. Deren Preis steigt, spiegelbildlich sinkt die Rendite, der Schuldner muss den Käufern seiner Wertpapiere weniger Zins bieten, damit die eine neue Emission zeichnen. Allerdings ist im Euroraum nur die Geldpolitik gemeinschaftlich. Für gesunde Staatsfinanzen muss jedes Land alleine sorgen.
Deutsche Kritiker wollen disziplinierende Wirkung des Markts aufrechterhalten Kritiker in Deutschland weisen darauf hin, dass die OMT-Zusage die disziplinierende Wirkung der Anleihemärkte außer Kraft setzt oder doch verringert. Sie argumentieren, dass hohe Anleiherenditen die Quittung für eine unsolide Haushaltspolitik seien und Regierungen nur so gezwungen werden können, eine vernünftigere Politik zu betreiben.
Eine Voraussetzung für ein konkretes OMT-Programm ist allerdings die Existenz eines mit wirtschaftspolitischen Auflagen versehenen Hilfsprogramms des Euro-Rettungsfonds (ESM) oder einer ESM-Kreditlinie. Zudem müsste der ESM Anleihen dieses Staats am Primärmarkt erwerben.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der Draghis Aussagen in der Euro-Krise 2012 noch ausdrücklich begrüßt hatte, lehnt derartige Primärmarktankäufe, denen er zustimmen müsste, neuerdings ab. Damit stellt er einen wichtigen Teil der Euro-Finanzarchitektur zumindest nach außen hin in Frage. Ein negatives Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde im Euroraum und darüber hinaus sicher als zusätzlicher Beleg für eine zunehmende Euro-Skepsis Deutschlands interpretiert werden.
OMT-Urteil könnte Rückwirkungen für laufendes QE-Programm haben Interessant ist das OMT-Urteil auch noch aus anderen Gründen. Gegenwärtig kaufen die Zentralbanken der Eurozone monatlich Wertpapiere für 80 Milliarden Euro, um Wachstum und Inflation zu stützen. Das wird Politik der quantitativen Lockerung (QE) genannt. An den Finanzmärkten wird weithin erwartet, dass die EZB dieses Programm gegen Jahresende erneut verlängert oder aufstockt.
Gäbe allerdings das Gericht der EZB beziehungsweise der Bundesbank auf, im Rahmen von OMT-Anleihekäufen die Marktverzerrungen möglichst gering zu halten oder bestimmte Obergrenzen nicht zu überschreiten, könnte das die Fähigkeit beeinträchtigen, das aktuell laufende QE-Programm auszuweiten. Das wären jedoch schon recht weitgehende Eingriffe, die eher nicht erwartet werden. Eher denkbar wäre, dass die Richter die Kopplung von Geldpolitik (OMT) und Finanzpolitik (ESM) kritisieren.
Insgesamt wird das Urteil zeigen, in welchem Maße und mit welcher Begründung sich ein nationales Verfassungsgericht den Luxemburger Richtern entgegenzustellen wagt. Auch in anderen Ländern gibt es Verfassungsrichter, denen die Sprüche des EuGH nicht passen. Manche Juristen sehen deshalb die Einheitlichkeit des europäischen Rechts bedroht, dessen Garant der EuGH sein soll.
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil an die Presse verschicken. Außerdem wird Phoenix die Urteilsverkündung live übertragen.
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June 20, 2016 23:55 ET (03:55 GMT)
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