EQS-CMS: Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Werbung Werbung Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Zuletzt hat die Fabasoft AG am 19. Januar 2026 insgesamt 956 Aktien erworben:
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch. Werbung Werbung Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE) Werbung Werbung
20.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Fabasoft AG |
| Honauerstraße 4 | |
| 4020 Linz | |
| Österreich | |
| Internet: | www.fabasoft.com |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2262550 20.01.2026 CET/CEST
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