EQS-News: Deutsche Euroshop AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2025 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.05.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|

Deutsche EuroShop AG
Hamburg
WKN: 748 020 / ISIN: DE0007480204
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEQ062025oHV
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 27. Juni 2025, um 10:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2024 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz
am 25. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung.
|
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 251.502.280,25 €
a) |
einen Teilbetrag in Höhe von 75.743.854,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden
und
|
b) |
den verbleibenden Teilbetrag von 175.758.426,25 € auf neue Rechnung vorzutragen.
|
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 720.465 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz
nicht dividendenberechtigt sind.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 2. Juli 2025, fällig.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung einer Dividende ggf. vor oder spätestens in der
Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität,
für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
|
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2024 Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem
Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren
Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel
an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024
Gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des
nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind auf der
Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Reiner Strecker endet planmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung.
Darüber hinaus hat Frau Lemara Grant die Niederlegung ihres Aufsichtsratsmandats mit Wirkung zum Ende der diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung erklärt, so dass die Neuwahl zweier Mitglieder in den Aufsichtsrat erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern, die
alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat
hat für die Besetzung des Aufsichtsrats eine Frauenquote von mindestens 30 % festgelegt, die seit der Festlegung im Jahr 2015
durch drei weibliche Mitglieder im Aufsichtsrat durchgehend erfüllt wurde, jedoch durch die Amtsniederlegung von Frau Grant
mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung erstmals nicht erfüllt werden könnte. Der Aufsichtsrat hält unverändert an dem
Ziel fest, dass dem Aufsichtsrat mindestens 30 % Frauen angehören, und wird dies bei seinen Vorschlägen zur Besetzung des
Aufsichtsrats besonders berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert, vor,
|
Herrn Todd Liker, New York, USA, Managing Director und Co-Portfolio Manager, Oaktree Capital Management L.P.,
|
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur ordentlichen
Hauptversammlung 2030, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Ein Kandidat für das zweite neu zu wählende Mitglied im Aufsichtsrat steht momentan noch nicht zur Verfügung. Der Vorschlag
des Aufsichtsrats für die Wahl des zweiten Kandidaten für den Aufsichtsrat lautet dementsprechend vorerst, niemanden zu wählen.
Das Präsidium des Aufsichtsrats ist derzeit im intensiven Gespräch mit möglichen geeigneten Kandidaten. Der Aufsichtsrat behält
sich daher vor, der Hauptversammlung ggf. vor oder spätestens in der Hauptversammlung einen entsprechenden Wahlvorschlag zu
unterbreiten.
Herr Liker ist bei keiner Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats, jedoch Mitglied eines vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens bei folgenden Gesellschaften:
Der vorgenannte Aufsichtsratskandidat steht in keiner relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Deutsche EuroShop
AG oder zu deren Konzernunternehmen oder den Organen der Deutsche EuroShop AG oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und dient, soweit möglich, der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Die Ziele
und das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung
im Abschnitt Corporate Governance 2024 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht 2024 sowie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/EZU |
verfügbar.
Der vorgeschlagene Kandidat wird darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht;
außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
Soweit es bei der Wahl lediglich eines Kandidaten verbleibt, wird dem Aufsichtsrat nach der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten
keine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. Abhängig von der Wahl eines
weiteren Kandidaten und dessen Person, kann eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder
wieder erreicht werden.
Herr Todd Liker ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Sollte es in der Hauptversammlung zur Wahl eines zweiten Kandidaten für den Aufsichtsrat kommen, werden die Wahlen entsprechend
dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt.
|
8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand
Gemäß § 120a Abs. 1 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des
vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für den Vorstand bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch
alle vier Jahre. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 18. Juni 2021 einen solchen Beschluss gefasst und mit
einer Zustimmungsquote von 93,45 % gebilligt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat hat vor diesem Hintergrund das bisherige Vergütungssystem unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzungen
der Gesellschaft im Hinblick auf Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Das bisherige Vergütungssystem hat sich
grundsätzlich bewährt und soll deshalb mit geringfügigen Anpassungen fortgeführt werden. Die Anpassungen betreffen jeweils
die kurzfristige und langfristige variable Vergütung, bei denen der kriterienbasierte Multiplikator vereinfacht bzw. das Erfolgsziel
ersetzt wurde, die Anpassung der sog. Clawback-Regelungen sowie die Flexibilisierung der Aktienkaufverpflichtung.
Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop
AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Präsidiums, welches gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert
- vor, das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
|
9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 113 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder
von der Hauptversammlung bewilligt werden kann. Dabei ist gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Aktiengesetz bei börsennotierten
Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die
Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 18. Juni 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft
und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit einer Zustimmungsquote von 99,54 % beschlossen, sodass turnusgemäß eine
erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Das Vergütungssystem und die Vergütung haben sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat
halten es deshalb für angemessen, an dem bisherigen Vergütungssystem des Aufsichtsrats festzuhalten und die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder unverändert zu lassen.
Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop
AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 8 Abs. 4 und Abs.
5 der Satzung festgelegt ist, und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in der bestehenden Fassung vom 18. Juni 2021 zu
bestätigen.
|
10. |
Beschlussfassung über die Erneuerung der satzungsgemäßen Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die Satzung den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, Hauptversammlungen virtuell
abzuhalten. Eine solche Satzungsregelung darf nach § 118a Abs. 5 Nr. 2 Aktiengesetz längstens auf fünf Jahre nach Eintragung
der Satzungsänderung befristet sein.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 29. August 2023 erstmals eine solche Ermächtigung des Vorstands nach § 118a Abs.
1 Satz 1 Aktiengesetz beschlossen und eine entsprechende Regelung in § 11 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft aufgenommen.
Diese Ermächtigung ist auf Hauptversammlungen beschränkt, die innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsregelung
in das Handelsregister stattfinden. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg erfolgte am 14. September
2023, so dass die Ermächtigung am 14. September 2025 auslaufen wird.
Der Vorstand hält die Erneuerung der Ermächtigung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz für sinnvoll, um auch zukünftig
mit Rücksicht auf die Interessen der Aktionäre über das Format der Hauptversammlung sachgerecht und flexibel entscheiden zu
können. Für künftige Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls
entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten
werden soll. Der Vorstand wird seine Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
treffen und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte und weitere Aspekte wie Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen
in den Blick nehmen. Der Vorstand wird seine Entscheidung dabei eng mit dem Aufsichtsrat abstimmen und dessen Zustimmung einholen.
Grundsätzlich präferieren Aufsichtsrat und Vorstand die klassische, sogenannte Präsenz-Hauptversammlung; so haben die Hauptversammlungen
in den Jahren 2023 und 2024 als Präsenz-Hauptversammlung stattgefunden.
Die vorgeschlagene Ermächtigung schöpft erneut die nach § 118a Abs. 5 Nr. 2 Aktiengesetz mögliche maximale Laufzeit der Satzungsermächtigung
von fünf Jahren nicht vollständig aus. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Ermächtigung wieder auf zwei Jahre nach deren Eintragung
in das Handelsregister zu befristen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
In § 11 der Satzung der Gesellschaft wird Abs. 6 Satz 1 wie folgt ersetzt:
„(6) |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die innerhalb von zwei
Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“
|
Im Übrigen bleibt § 11 Abs. 6 der Satzung unverändert.
Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung so zum Handelsregister anzumelden, dass sie nicht vor dem 31. August 2025
eingetragen wird.
|
II. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
|
1. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser
Einladung stets alle Geschlechter, einzig aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) berechtigt,
die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens
bis zum 20. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft in Textform eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
Deutsche EuroShop AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Ein Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Download bereit.
Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für
Aktionäre“ gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
anzumelden.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, bis 20. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, in das Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird,
können sich in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Sofern
für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine
zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens
bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Technical Record Date
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung.
Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und Änderungen
im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung
selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) ist daher der 20. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 20. Juni 2025, 24:00
Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung
nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch
nach einer Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern können. Der Technical Record Date hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
|
2. |
Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich, durch Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
|
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Intermediär i.S.v. § 135 Aktiengesetz (z. B.
die depotführende Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person
nach Wahl ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragenen
Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Die Unterlagen können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft
angefordert werden. Entsprechende Formulare stehen ferner über die Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Abruf zur Verfügung.
Wenn weder ein Intermediär i.S.v. § 135 Aktiengesetz noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
auch unter Nutzung eines Internetdialogs erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer Vollmacht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch
an die Gesellschaft an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Deutsche EuroShop AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmacht an einen Intermediär oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im
Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bis zum 26. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 6. Juni 2025, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären und diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt § 135
Aktiengesetz.
b) |
Stimmrechtsausübung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
|
Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice
für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu erfolgen.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen muss diese bzw. dieser der
Gesellschaft bis zum 26. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder
über den passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern.
Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen.
|
3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
|
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3,
Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz). Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und
muss der Gesellschaft bis spätestens 27. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse
zu richten:
Deutsche EuroShop AG Vorstand Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich
nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen
nach § 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
|
Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
an folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29 E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 12. Juni 2025, 24:00
Uhr MESZ, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind.
Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für Aktionärsvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 Aktiengesetz (einschließlich
der angegebenen Adresse) gemäß § 127 Aktiengesetz entsprechend.
c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen.
d) |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz
sind im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
einzusehen.
|
4. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
|
5. |
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 76.464.319 nennwertlose
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 76.464.319 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält aktuell 720.465 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
|
6. |
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
|
Hamburg, im Mai 2025
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
|
|
|
19.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|