Mit Ceta droht EU-Gemeinschaftshaftung für Staatsschulden - Magazin

03.07.16 12:44 Uhr

   FRANKFURT (Dow Jones)--Einige Passagen im Ceta-Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union ermöglichen nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus und des Recherchezentrums Correctiv eine EU-Gemeinschaftshaftung durch die Hintertür. Das Abkommen biete Banken und privaten Fonds unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die EU nach einem Schuldenschnitt in einem Mitgliedsland zu verklagen, schreiben Correctiv-Rechercheure in der aktuellen Focus-Ausgabe.

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   Diese milliardenschweren Schadenersatzklagen vor den Schiedsgerichten könnten auch die Steuerzahler in nicht betroffenen EU-Ländern betreffen. Daher habe die Bundesregierung versucht, Schuldenschnitte komplett von einer Klage auszunehmen, sich mit dieser Position aber nicht voll durchsetzen können.

   Unter Berufung auf vorliegende Protokollnotizen sowie einen internen Änderungsantrag der Bundesregierung zum Ceta-Abkommen heißt es in dem Magazinbericht, deutsche Regierungsbeamte hätten davor gewarnt, dass es "zu einer Haftung der EU und damit zu einer Vergemeinschaftung der Haftung über den EU-Haushalt" kommen könne.

   Offiziell hat die Bundesregierung dem Bericht zufolge ihre Zweifel an den entsprechenden Passagen 2014 so formuliert: "Wenn der EU-Staat insolvent ist, könnte das zu einer Vergemeinschaftung der Schulden über das EU-Budget führen, was bedeutet, dass alle Mitgliedsstaaten haften würden". Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf Anfrage, die Bedenken der Bundesregierung wegen der Umschuldung von Staatsanleihen seien "im Zuge der Nachverhandlungen mit Kanada vollständig ausgeräumt worden".

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   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

   DJG/hab

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   July 03, 2016 06:14 ET (10:14 GMT)

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