Pentagon: Drei Tote bei neuem US-Angriff auf Drogen-Boot
WASHINGTON (dpa-AFX) - Die USA haben nach Angaben von Pentagon-Chef Pete Hegseth einen weiteren tödlichen Angriff auf ein angeblich mit Drogen beladenes Boot im Pazifik verübt. Die Attacke sei am Mittwoch in internationalen Gewässern erfolgt und habe drei Menschen getötet, schrieb Verteidigungsminister Hegseth, der sich inzwischen Kriegsminister nennt, auf der Plattform X. Einige Stunden zuvor hatte er an gleicher Stelle über einen US-Angriff am Dienstag mit zwei Toten im Pazifik informiert - dabei handelte es sich um die erste bekannte Attacke vor der Westküste Lateinamerikas, nachdem vorher stets von Angriffen in der Karibik die Rede gewesen war.
In beiden Fälle sprach Hegseth davon, dass das angegriffene Boot von einer "Terrororganisation" benutzt worden sei, auf einer bekannten Schmuggelroute gefahren und mit Drogen beladen gewesen sei. Drogenkartelle verglich er dabei mit der islamistischen Terrororganisation Al-Kaida. "Diese Angriffe werden fortgesetzt, Tag für Tag", betonte Hegseth in seinem jüngsten Post.
Zuvor hatten USA in der Karibik Boote angegriffen
Die USA hatten jüngst bereits mehrfach angeblich mit Drogen beladene Boote in der Karibik angegriffen. Mehr als 30 Menschen sollen dabei ums Leben gekommen sein. Das Vorgehen zog viel Kritik nach sich, auch weil die Regierung von US-Präsident Donald Trump keine rechtliche Grundlage für ihr Handeln nannte. Die Vereinten Nationen riefen Trumps Regierung zur Zurückhaltung auf.
US-Medien berichteten jüngst, der Präsident stufe die Situation so ein, dass sich die Vereinigten Staaten in einem "bewaffneten Konflikt" mit Drogenkartellen befänden. Die Drogenkartelle und ihnen zugerechnete mutmaßliche Schmuggler stuft die US-Regierung demnach als "unrechtmäßige Kombattanten" ein.
Nach Informationen der "New York Times" geht es um Drogenkartelle, die Trumps Regierung zu terroristischen Organisationen erklärt hat. Ein Rechtsexperte verwies in der Zeitung allerdings auf den Unterschied zwischen dem Verkauf gefährlicher Produkte und einem bewaffneten Angriff und sieht keine rechtmäßige Grundlage für eine Einstufung als "bewaffneter Konflikt"./fsp/DP/zb