Standard Chartered Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
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Die Standard Chartered Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Zudem muss das Institut zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
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Quelle: BaFin