Braucht es eine Reform für das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting gilt als stark umstritten. Es ermöglicht Eheleuten einen nicht unerheblichen Steuervorteil, birgt jedoch auch Risiken. Die Ökonomin Monika Schnitzer fordert dafür eine Reform.
Eheleute profitieren unter Umständen von einem Steuervorteil, dem sogenannten Ehegattensplitting. Hierbei werden die Einkünfte der beiden Ehepartner zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt. So muss jeder Partner die Hälfte der Gesamtsumme versteuern, was dazu führt, dass der anzuwendende Progressionssatz deutlich geringer ist als im Falle der Einzelveranlagung.
In einem Bericht von t-online.de wird beschrieben, dass "Der Ehe- oder Lebenspartner, der wesentlich mehr verdient, […] dabei in die Steuerklasse 3 eingestuft [wird], der Zweitverdiener in die Steuerklasse 5. Liegen die Einkommen nicht weit auseinander, können beide Partner auch jeweils die Steuerklasse 4 wählen."
Dieses Verfahren ist jedoch umstritten. "Durch das Ehegattensplitting haben viele Frauen keinen Anreiz, Vollzeit zu arbeiten", sagte die Ökonomin Monika Schnitzer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Im Falle einer Trennung oder des Todes des Ehepartners stünden die Verdienstchancen schlecht. "Und weil man weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat, rutscht man leichter in die Altersarmut ab", so Schnitzer in einem Gespräch mit Abendblatt.de.
Gründe gegen das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist umstritten, weil es sich negativ auf die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Frauen auswirken kann. So besteht die Gefahr, die sogenannte Versorgerehe weiter zu stützen, wenn Frauen durch die steuerlichen Vorteile weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Monika Schnitzer sagte gegenüber der Funke Mediengruppe, dass man leichter in die Altersarmut rutschen würde, wenn man weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ihr Vorschlag ist, dass Frauen - auch um den Fachkräftemangel zu bekämpfen - stärker in den Arbeitsmarkt eingebunden werden sollten.
Ein weiterer Grund für die kritische Betrachtung des Ehegattensplittings ist, dass es Unverheiratete Steuerzahler diskriminieren würde.
Ist eine Abschaffung möglich?
Laut familienbund.org "widerspricht eine Abschaffung […] den Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen". "Es ist sachgerecht, dass eine Gemeinschaft von zwei Menschen, die sich gesetzlich verpflichtet haben, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen, steuerlich anders behandelt wird als jemand, der die Unterhalts- und Beistandspflichten für einen Partner nicht trägt", sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Da eine Abschaffung also verfassungsrechtlich nicht möglich ist, fordert die Ökonomin Monika Schnitzer eine Reform. Sie fordert, dass die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft und stattdessen nach Steuerklasse 4 besteuert werden sollte.
Philipp Weimer / Redaktion finanzen.net
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