Ehepaare und Steuer: Dann können getrennte Steuererklärungen sinnvoll sein

Verheiratete stehen jedes Jahr vor der Wahl: gemeinsame oder getrennte Steuererklärung? Während die Zusammenveranlagung meist Steuervorteile bringt, kann in bestimmten Fällen, etwa bei Elterngeld, Abfindung oder hohen Krankheitskosten, die Einzelveranlagung günstiger sein.
Wahlrecht für Ehepaare
Verheiratete Paare können sich jedes Jahr neu entscheiden, ob sie eine gemeinsame oder zwei getrennte Steuererklärungen abgeben. Gemäß Paragraph 26 EStG besteht dabei grundsätzlich Wahlfreiheit. Die Deutsche Presse-Agentur weist darauf hin, dass das Finanzamt in der Regel automatisch die Zusammenveranlagung annimmt - selbst dann, wenn kein entsprechendes Kreuz auf dem Formular gesetzt wurde.
Wann sich eine Einzelveranlagung lohnen kann
In bestimmten Fällen kann die getrennte Steuererklärung für Ehepaare günstiger sein - auch wenn die Zusammenveranlagung steuerlich meist bevorzugt wird. Finanztip nennt unter anderem Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld als Grund. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, erhöhen jedoch über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Auch bei einer Abfindung kann sich die Einzelveranlagung lohnen - vor allem, wenn der empfangende Partner nur geringe weitere Einkünfte hat und die Fünftelregelung greift. Verdienen beide Ehepartner sehr gut, verpufft der Splittingvorteil fast vollständig - eine getrennte Veranlagung kann dann steuerlich sogar leicht im Vorteil sein.
Relevanz hat die Einzelveranlagung laut Finanztip auch bei Verlusten, etwa durch selbstständige Tätigkeit. Statt diese mit den Einkünften des Partners zu verrechnen, können sie in spätere Jahre übertragen werden. Gleiches gilt bei hohen Krankheitskosten, da die sogenannte zumutbare Belastung individuell berechnet wird. Weitere mögliche Gründe: unterschiedliche Kirchenzugehörigkeit (besonderes Kirchgeld) oder Auslandseinkünfte, bei denen sich steuerliche Freistellungen besser handhaben lassen.
Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe betont, spielt auch der Beziehungsstatus eine Rolle. Im Trennungsjahr ist eine gemeinsame Veranlagung zwar grundsätzlich noch möglich - scheitert in der Praxis aber häufig an mangelnder Einigung. In solchen Fällen kann die Einzelveranlagung nicht nur steuerlich, sondern auch organisatorisch sinnvoll sein, etwa um Konflikte bei Rückzahlungen oder Erstattungen zu vermeiden.
Was die Einzelveranlagung bedeutet
Bei der Einzelveranlagung reichen beide Ehepartner jeweils eine eigene Steuererklärung ein und erhalten auch einen separaten Steuerbescheid, so Finanztip. Es gilt der Grundtarif anstelle des sonst üblichen Splittingtarifs. Freibeträge, Pauschalen und abzugsfähige Kosten können nur individuell geltend gemacht werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Partners können nicht auf den anderen übertragen werden, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Gemeinsame Einkünfte, etwa aus einer vermieteten Immobilie, werden hälftig aufgeteilt, wie Finanztip erläutert. Es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. Bestimmte Ausgaben wie Sonderausgaben oder der Behinderten-Pauschbetrag lassen sich auf Antrag auch hälftig zwischen beiden Partnern aufteilen. Das geht bereits mit einem übereinstimmenden Antrag - ein gemeinsamer Antrag ist nicht erforderlich.
Berechnungshilfe: Gute Steuersoftware nutzen
Das Finanzamt prüft laut dpa nicht automatisch, welche Veranlagung günstiger ist. Digitale Steuerhilfen ermöglichen einen direkten Vergleich beider Veranlagungsarten. Laut Finanztip zeigen viele Programme nach Eingabe der relevanten Daten, welche Variante zu einer höheren Rückerstattung führt.
Redaktion finanzen.net
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