Schwiegerkinder im Erbrecht: Was ihnen wirklich zusteht

Obwohl das Gesetz Schwiegerkindern kein Erbrecht gibt, können sie in bestimmten Konstellationen dennoch profitieren. Der Überblick über Rechte, Ausschlüsse und typische Fallstricke.
Schwiegerkinder sind nach dem Gesetz nicht erbberechtigt
Schwiegerkinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Das ergibt sich aus dem Aufbau der gesetzlichen Erbfolge in §§ 1924-1936 BGB, die nur Verwandte und den Ehegatten berücksichtigen. Schwiegerkinder sind weder Abkömmlinge (§ 1924 BGB) noch Eltern oder Großeltern (§§ 1925, 1926 BGB). Auch ein Pflichtteilsrecht existiert nicht, da § 2303 BGB ausschließlich Abkömmlinge, Eltern und den Ehegatten schützt.
Indirekte Wege zum Nachlass
Rechtlich bleibt ein Schwiegerkind zwar außen vor, kann aber mittelbar am Vermögen der Schwiegereltern beteiligt werden. Stirbt das eigene Kind, fällt dessen Vermögen - einschließlich der Erbschaft - an seinen Ehegatten (§ 1931 BGB i. V. m. § 1924 BGB). Rose & Partner beschreibt dieses Szenario als häufige Ursache dafür, dass Schwiegerkinder "indirekt einen Zugriff auf den Nachlass erhalten". Ist das eigene Kind vorverstorben, erben stattdessen die Enkel (§ 1924 Abs. 3 BGB). Das Schwiegerkind bleibt formal ausgeschlossen, kann aber als gesetzlicher Vertreter minderjähriger Enkel über Vermögensentscheidungen mitwirken. Bei einem seltenen Güterstand wie der Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) kann zudem der Ehepartner über das Vermögen des eigenen Kindes verfügen, einschließlich geerbter Werte - auch darauf weist Rose & Partner hin.
Wie Schwiegerkinder eingesetzt oder ausgeschlossen werden können
Soll ein Schwiegerkind ausdrücklich bedacht werden, geht das nur über ein Testament (§ 1937 BGB). Ohne diese Regelung entsteht kein Anspruch. Steuerlich gilt der niedrige Freibetrag von 20.000 Euro, welcher im ErbStG geregelt ist, was bei größeren Vermögenswerten eine Gestaltung über Schenkungen innerhalb der Familie nahelegt. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Eine verpflichtende Weiterschenkung kann als unzulässige Kettenschenkung gewertet werden.
Umgekehrt können Eltern ein Schwiegerkind gezielt ausschließen. Rose & Partner empfiehlt hierfür insbesondere die Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB). Das eigene Kind wird Vorerbe, die Enkel Nacherben; der Ehepartner des Kindes erhält keinen eigenen Anspruch auf das Vermögen der Schwiegereltern. Für Schenkungen an Schwiegerkinder gelten zudem Regeln zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Schenkungen an das Schwiegerkind unter Umständen angepasst oder anteilig zurückgefordert werden können, wenn die Ehe scheitert und damit die Grundlage der Zuwendung entfällt.
Wie sich eine Scheidung auf testamentarische Zuwendungen auswirkt
§ 2077 BGB erklärt letztwillige Verfügungen zugunsten des Ehegatten im Scheidungsfall automatisch für unwirksam. Diese Vorschrift gilt jedoch nur für Ehegatten und Verlobte. Dies bestätigt auch ein BGH-Urteil, wonach "§ 2077 BGB nicht auf die Erbeinsetzung von Schwiegerkindern entsprechend anzuwenden" ist. Damit bleibt eine Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes auch nach der Scheidung bestehen, solange der Erblasser sie nicht ändert. Für die Praxis heißt das: Wer ein Schwiegerkind im Testament hat und diese Entscheidung nach der Scheidung revidieren möchte, muss das Testament aktiv widerrufen oder neu gestalten (§ 2253 BGB). Eine automatische Wirkung tritt nicht ein.
Redaktion finanzen.net
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