Lohnenswert?

Rentensplitting: Eine faire Altersvorsorge für Ehepaare?

21.10.25 15:21 Uhr

Ehe, Partnerschaft & Rente: Lohnt sich das Rentensplitting wirklich? | finanzen.net

Das Rentensystem in Deutschland bietet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern die Möglichkeit, ihre während der Ehe erworbenen Rentenansprüche miteinander zu teilen. Dieses Verfahren soll die Altersvorsorge gerechter gestalten und insbesondere Partner unterstützen, die während der Ehezeiten geringere Einkünfte erzielt haben.

Was ist Rentensplitting?

Das Rentensplitting bezeichnet die Aufteilung der während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Partnern. Dabei werden die Entgeltpunkte, die beide Ehepartner während der Ehezeit gesammelt haben, rechnerisch zusammengelegt und gleichmäßig zwischen beiden verteilt. Ziel ist es, die Rentenansprüche fairer zu gestalten und den Partner zu stärken, der beispielsweise durch Kindererziehung oder Teilzeitarbeit weniger eigene Rentenansprüche aufbauen konnte, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Im Gegensatz zur klassischen Witwen- beziehungsweise Witwerrente erhalten beim Rentensplitting beide Partner bereits zu Lebzeiten eigenständige Rentenansprüche, die nicht mehr vom Versterben des Ehepartners abhängig sind.

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Wer kann das nutzen?

Grundsätzlich steht das Rentensplitting Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und beide Partner jeweils mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können, dazu gehören beispielsweise Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen. Zudem muss die Regelaltersgrenze erreicht sein oder eine vorgezogene Altersrente bezogen werden. Besonders wichtig: Das Rentensplitting ist nur möglich, wenn noch keine Rente bezogen wird. Ist bereits eine Rentenzahlung erfolgt, kann das Splitting nicht mehr beantragt werden.

Wie funktioniert das?

Das Rentensplitting muss von beiden Partnern gemeinsam beantragt werden. Dies kann bei der Deutschen Rentenversicherung geschehen, idealerweise vor Rentenbeginn. Selbst nach einer Scheidung ist das Verfahren grundsätzlich noch möglich, solange die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden rechnerisch zusammengelegt und gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Anwartschaften, die vor der Ehezeit entstanden sind, bleiben unberührt. Die Aufteilung der Rentenansprüche ist endgültig und kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ein weiterer entscheidender Punkt: Mit dem Rentensplitting verzichten beide Partner unwiderruflich auf den Anspruch einer Witwen- bzw. Witwerrente, wie die Deutsche Rentenversicherung betont.

Wann lohnt sich das?

Das Rentensplitting kann vor allem bei langjährigen Ehen mit deutlichen Einkommensunterschieden vorteilhaft sein. Besonders der Partner, der während der Ehe weniger verdient oder längere Auszeiten, etwa für Kindererziehung oder Pflege, genommen hat, profitiert von höheren eigenen Rentenansprüchen. Dadurch wird die Altersvorsorge gerechter verteilt und die finanzielle Eigenständigkeit gestärkt. Für Ehepaare, bei denen beide Partner ähnlich hohe Rentenanwartschaften erworben haben, kann sich das Rentensplitting jedoch als nachteilig erweisen, da in diesen Fällen der Verzicht auf die Hinterbliebenenrente im Todesfall finanziell spürbar sein kann. Laut der Deutschen Rentenversicherung ist das Rentensplitting besonders dann empfehlenswert, wenn der Partner mit den niedrigeren Rentenansprüchen deutlich älter ist oder wenn eine eigenständige Altersversorgung für beide Partner angestrebt wird.

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Wo kann man das beantragen?

Der Antrag auf Rentensplitting wird direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Es ist ratsam, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen, da die Entscheidung unumkehrbar ist und sich auf die finanzielle Absicherung im Alter nachhaltig auswirkt. Die Rentenversicherung bietet hierzu persönliche Beratungstermine an und stellt umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Daniela Staerk / Shutterstock.com, Darren Baker / Shutterstock.com