Sparer zahlen Negativzinsen

Diese Banken erheben Strafzinsen für Privatkunden

22.02.21 23:10 Uhr

Diese Banken erheben Strafzinsen für Privatkunden | finanzen.net

Aktuell müssen Kreditinstitute, die ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank parken wollen, Negativzinsen für ihre Einlagen zahlen. Viele Banken geben diese Strafzinsen an ihre Privatkunden weiter - welche das genau sind, wurde in einer Analyse genauer untersucht.

Die EZB hält an Niedrigzinspolitik fest

Seit Jahren hält die Europäische Zentralbank (EZB) an ihrer Niedrigzinspolitik fest - und das soll sich auch in den kommenden Jahren erst einmal nicht ändern, wie eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der EZB verlauten lässt. So werde die EZB eigenen Angaben zufolge so lange an der Niedrigzinspolitik festhalten, bis das Inflationsziel von nahe aber unter 2 Prozent erreicht ist. Im vergangenen Jahr erhöhten sich die Verbraucherpreise jedoch vor allem aufgrund der Corona-Krise lediglich um 0,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt Deutschland (DeStatis) in einer Mitteilung bekannt gibt. 2019 lag die Inflationsrate bei 1,4 Prozent.

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Banken und Sparkassen geben Negativzinsen an Privatkunden weiter

Die Niedrigzinspolitik der EZB hat unmittelbaren Einfluss auf die Handlungsweise der Banken und Sparkassen, denn für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank müssen die Kreditinstitute aufgrund der Negativzinsen aktuell sogar Geld zahlen. Einige Banken und Sparkassen geben diese Negativzinsen an ihre Privatkunden weiter - welche Banken das genau sind, hat das Vergleichsportal Verivox in einer Analyse herausgefunden.

210 Geldinstitute erheben Strafzinsen

Dafür wurden Preisverzeichnisse von rund 800 Banken und Sparkassen, die ihre Vertragskonditionen online preisgeben, untersucht.

Das Ergebnis: Insgesamt 210 Kreditinstitute in Deutschland verlangen von ihren Privatkunden Strafzinsen, wenn diese Geld bei der Bank parken. Künftig könnten noch weitere Banken hinzukommen.

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Welche Konten dabei mit Negativzinsen belastet werden, ist laut Verivox von Bank zu Bank völlig unterschiedlich. Viele Kreditinstitute erheben Strafkosten für Einlagen auf dem Tagesgeldkonto, andere verlangen Negativzinsen nur für das Girokonto oder für ein Verrechnungskonto.

Strafzinsen unterscheiden sich von Region zu Region

So sind bei der Deutschen Bank beispielsweise Tagesgeld- oder Girokonten mit Strafzinsen in Höhe von -0,5 Prozent belegt. Dies gilt jedoch erst ab einer Einlagesumme von 100.000 Euro. Beträge darunter werden nicht angetastet. Auch bei der Commerzbank gilt ein Freibetrag in der gleichen Höhe, das heißt, erst ab einer Summe von 100.000 Euro werden Negativzinsen an die Privatkunden weitergegeben.

Die verschiedenen Kreissparkassen regeln ihre Freibeträge unterschiedlich. So erhebt die Kreissparkasse Heilbronn zum Beispiel erst ab einer Einlagesumme von 500.000 Euro Negativzinsen, die Kreissparkasse Halle dagegen bereits ab einem Betrag von 5.000 Euro. Alle in der Auflistung genannten Kreissparkassen verlangen dabei dieselbe Strafverzinsung, nämlich ebenfalls -0,5 Prozent.

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Das gleiche Muster ist bei anderen Banken und Sparkassen zu erkennen. Auch die Volksbank, die Raiffeisenbank, die PSD Bank und die VR-Bank regeln ihre Strafzinsen und Freibeträge von Region zu Region unterschiedlich.

Den höchsten Strafzinssatz unter den Banken, die ihre Bedingungen online aufgedeckt haben, verlangen laut Verivox zwei Volksbanken in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen und drei VR-Banken in Bayern, nämlich jeweils -0,6 Prozent.

Banken können unwilligen Kunden kündigen

Die meisten Banken in der Auflistung verlangen laut dem Vergleichsportal jedoch noch keine Negativzinsen von ihren Privatkunden. Außerdem räumt der Großteil der "bestrafenden" Banken einen Freibetrag für seine Kunden ein - nur 67 Banken und Sparkassen erheben den Ergebnissen der Studie zufolge auch für Einlagesummen, die deutlich unter 100.000 Euro liegen, Strafzinsen.

Will eine Bank ebenfalls Strafzinsen einführen, kann sie das zunächst einmal nur für ihre Neukunden durchsetzen. Denn um auch von den Bestandskunden Negativzinsen verlangen zu können, müssen Kunden mit laufenden Vertragsbeziehungen den Strafzinsen zustimmen.

Sind Bestandskunden allerdings nicht kooperationsbereit, haben Kreditinstitute das Recht, unwilligen Kunden zu kündigen. Und wie die Rheinische Post kürzlich berichtet, setzen das einige Banken bereits in die Tat um: So drohte die Sparkasse Düssel­dorf wohl jahrzehntelangen Bestandskunden mit einer Kündigung, sollten sie den Negativzinsen nicht zustimmen.

Pauline Breitner / Redaktion finanzen.net

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