Von Sandburg bis Sonnenliege: So teuer können Verstöße an Spaniens Stränden werden

Urlaub am Meer kann in Spanien schnell teuer werden: Wer mit Sonnenschirm oder Sandburg den Strand blockiert, Alkohol trinkt, im falschen Outfit durch die Stadt läuft oder Muscheln einsammelt, riskiert saftige Strafen. Manche Bußgelder reichen von einigen Hundert bis hin zu 60.000 Euro - je nach Gemeinde und Regelung.
Strände sind öffentlicher Raum
Spanien lockt jedes Jahr Millionen Urlauberinnen und Urlauber an seine Küsten - doch die Idylle am Meer ist streng geregelt. Strände gelten nach dem spanischen Küstengesetz Ley de Costas als öffentlicher Raum, der zwar allen zugänglich ist, aber durch lokale Zusatzverordnungen detailliert reguliert wird, berichtet Idealista. Die Grundidee dahinter bringt die spanische Rechtsberatung Legálitas auf den Punkt: "Auf öffentlichem Grund kann man nicht frei jede beliebige Stelle zu jeder beliebigen Zeit in Beschlag nehmen". Deshalb entscheiden die Gemeinden selbst über konkrete Verbote und Strafen - die je nach Verstoß bis zu 60.000 Euro betragen können, so die Frankfurter Rundschau.
Platz reservieren verboten
Besonders streng gehen viele Gemeinden gegen das Reservieren von Plätzen vor. Die Frankfurter Rundschau schildert, dass unbeaufsichtigte Schirme, Handtücher oder Stühle mit Bußgeldern von bis zu 750 Euro geahndet werden. In Benidorm greifen die Behörden sogar noch härter durch: Dort werden Gegenstände regelmäßig eingesammelt und erst gegen Gebühr zurückgegeben. Blick.ch weist zudem darauf hin, dass es an der Costa Blanca die Möglichkeit gibt, Liegen und Sonnenschirme legal im Voraus online zu reservieren.
Verbotene Strandspiele und Sandburgen
Auch beim Spielen im Sand setzen Spaniens Küstengemeinden klare Grenzen. Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass Sandburgen, tiefe Löcher oder andere Hindernisse untersagt sind, weil sie zu Unfällen führen können. Noch teurer wird es bei sportlichen Aktivitäten: Fußball, Volleyball oder andere Gruppenspiele sind vielerorts verboten, die Strafen können bis zu 3.000 Euro reichen. Und auch beim Feiern gilt Vorsicht - nächtliche Strandpartys oder laute Musik ziehen Bußgelder nach sich, die bis zu 750 Euro betragen können, wie Idealista erläutert.
Strenge Regeln für Rauchen, Alkohol und Kleidung
Auch beim Thema Rauchen, Alkohol und Kleidung zeigen Spaniens Gemeinden wenig Nachsicht. Nach Angaben von The Sun sind inzwischen rund 20 Prozent aller Strände offiziell rauchfrei, und wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro rechnen. Der Trend geht sogar in Richtung eines generellen Rauchverbots an der Küste.
Besonders streng ist Spanien auch beim Alkoholkonsum. The Sun berichtet, dass das Trinken am Strand vielerorts untersagt ist. Auf Mallorca wurden die Regeln zusätzlich verschärft: Dort gilt ein Verkaufsstopp für Alkohol zwischen 21:30 Uhr und 8:00 Uhr morgens. Außerdem sind Happy-Hour-Angebote und "All you can drink"-Aktionen verboten. Wer trotzdem am Strand zur Flasche greift, riskiert Bußgelder von bis zu 3.000 Euro.
Kurios wirken schließlich die Kleidungsregeln. The Sun erklärt, dass Badebekleidung zwar am Strand erlaubt ist, aber nicht in den Städten. In Barcelona wie auch in Palma drohen Strafen, wenn Touristinnen und Touristen im Bikini oder in Badehosen durch die Innenstadt laufen. Wer erwischt wird, zahlt je nach Ort bis zu 600 Euro.
Weitere kuriose Verbote mit hohen Strafen
Manche Regeln an Spaniens Stränden wirken auf den ersten Blick kurios, können aber richtig teuer werden. Wer ins Meer uriniert, zahlt in Benidorm 150 Euro, in Vigo können es sogar 750 Euro sein, berichtet Idealista. Noch drastischer fallen die Strafen beim Sammeln von Muscheln, Sand oder Steinen aus: Laut Frankfurter Rundschau können dafür bis zu 60.000 Euro fällig werden, weil diese Elemente wichtig für den Küstenschutz sind. Auch das Übernachten am Strand ist ohne Genehmigung untersagt und wird je nach Gemeinde mit 40 bis 1.500 Euro geahndet. Selbst alltägliche Dinge wie das Verwenden von Seife oder Shampoo in den Strandduschen sind verboten - hier drohen bis zu 750 Euro Strafe.
Redaktion finanzen.net
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