Wenn es kracht im Urlaub: So reagiert man richtig bei Schäden im Ferienhaus

Die schönsten Wochen des Jahres können sich schnell in einen Albtraum verwandeln, wenn im gemieteten Ferienhaus etwas zu Bruch geht. Während Kinder unbekümmert spielen oder sich die Familie beim Grillen entspannt, passieren die meisten Unfälle völlig unbeabsichtigt. Doch rechtlich macht das keinen Unterschied: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss grundsätzlich dafür haften.
Private Haftpflicht als wichtigster Schutz
Die gute Nachricht für Urlauber: In den meisten Fällen greift die private Haftpflichtversicherung. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sind Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten oft mitversichert. Der Bund der Versicherten rät jedoch, die Versicherungsbedingungen vor dem Urlaub genau zu prüfen oder beim Anbieter nachzufragen.
Nicht alle Policen decken Schäden gleich umfassend ab. Während festverbaute Gegenstände wie Einbauküchen, Badewannen oder Bodenbeläge meist versichert sind, gibt es bei beweglichem Inventar oft Einschränkungen. So sind beispielsweise Schäden an geliehenen Möbeln oder Haushaltsgeräten nicht immer automatisch mitversichert, wie aus einem Beitrag von dieversicherer.de hervorgeht. Besonders wichtig: Auch der Auslandsschutz variiert zwischen den Anbietern erheblich.
Sofortige Schadensmeldung ist entscheidend
Passiert trotz aller Vorsicht ein Missgeschick, kommt es auf schnelles und richtiges Handeln an. Betroffene sollten den Schaden umgehend mit Fotos und Videos aus verschiedenen Blickwinkeln dokumentieren. Auch kleinste Details können später wichtig werden, wenn es um die Schadensregulierung geht.
Besonders kritisch ist der Zeitfaktor bei der Meldung. Versicherte müssen ihren Versicherer schnellstmöglich informieren - und zwar nicht erst, wenn der Vermieter eine Rechnung schickt. Dabei riskiert man bei verspäteter Schadenmeldung, dass die Versicherung die Leistung verweigert, wie aus einem Online-Beitrag der Allianz hervorgeht. Gleichzeitig sollte auch der Vermieter umgehend über den Schaden informiert werden, um Vertrauen zu schaffen und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Prävention und rechtliche Fallstricke
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Urlauber bereits bei der Ankunft den Zustand der Unterkunft dokumentieren. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Fotos kann später helfen, wenn Vermieter Schäden geltend machen wollen, die bereits vorher vorhanden waren. Nach geltendem Mietrecht liegt die Beweislast grundsätzlich beim Vermieter, der nachweisen muss, dass ein Schaden während der Mietzeit entstanden ist.
Familien mit Kindern sollten besonders auf den Versicherungsschutz achten. Schäden durch nicht deliktfähige Kinder unter sieben Jahren sind normalerweise über die Familienhaftpflicht abgedeckt. Wichtig ist auch die Schadensbegrenzungspflicht: Urlauber müssen verhindern, dass sich ein Schaden ausweitet - etwa bei einem Wasserschaden sofort Absperrventile schließen oder bei Glasbruch die Scherben sichern.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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