Abkommen

Deutschland und Schweiz einigen sich auf Steuerabkommen

10.08.11 14:17 Uhr

Deutschland und die Schweiz haben nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung auf ein Steuerabkommen erzielt.

Werte in diesem Artikel
Indizes

42.654,7 PKT 332,0 PKT 0,78%

BERLIN (Dow Jones)--"Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben heute in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert", gab das Bundesfinanzministerium (BMF) am Mittwoch in Berlin bekannt.

Wer­bung

Künftig soll demnach in der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge mit einem einheitlichen Satz von 26,375% erhoben werden, was dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz entspricht. Zudem ist eine pauschale Nachversteuerung von Altvermögen vorgesehen.

Das Abkommen sieht laut BMF vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Die Schweiz wird demnach den Erlös aus der Abgeltungsteuer an die deutschen Behörden überweisen. Zudem soll der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert werden. "Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten", erklärte das BMF.

In deutschen Regierungskreisen hieß es, für die Zukunft sei damit eine Regelung gefunden worden, die sicherstelle, dass die Erträge Deutscher in der Schweiz denselben Regelungen unterworfen seien wie in Deutschland. "Das Abkommen stellt eine effektive Besteuerung von Vermögenswerten Deutscher in der Schweiz sicher", hob ein hochrangiger BMF-Beamter hervor.

Wer­bung

Die Altvermögen sollen durch eine einmalige Ablasssteuer legalisiert werden können, die je nach Einkommensart von 19% bis 34% reicht. Die Schweizer Banken sollen in diesem Zusammenhang eine pauschale Vorauszahlung von 2 Mrd CHF leisten, die laut den Angaben schrittweise mit den aufgrund der Nachversteuerung eingehenden Zahlungen der deutschen Steuerpflichtigen verrechnet werden soll.

Daneben soll als zweite Möglichkeit auch eine individuelle Besteuerung durch die deutschen Steuerbehörden möglich bleiben. "Wer beides nicht wünscht, wird sein Konto in der Schweiz auflösen müssen und das Geld woanders hin transferieren," sagte der BMF-Beamte.

Um künftiges Schwarzgeld aufzudecken, sei zudem zwischen beiden Seiten eine Kontenabfrage vereinbart worden. Das BMF betonte, die deutschen Behörden könnten "im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen", die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssten. Diese Gesuche seien zahlenmässig beschränkt und bedürften eines plausiblen Anlasses.

Wer­bung

Zur Erleichterung des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute soll nach den Angaben insbesondere die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben werden. "Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst", betonte das Finanzministerium. Zum Paket gehöre auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Deutschland und die Schweiz hatten im vergangenen Herbst vereinbart, dass Schweizer Banken auf Kapitalerträge deutscher Bürger eine Abgeltungssteuer erheben und diese anonym an den deutschen Fiskus abführen. Seit Januar hatten beide Länder über die Details verhandelt. Nach der nun folgenden Unterzeichnung durch die beiden Regierungen müssen die Gesetzgebungsorgane beider Länder das Abkommen billigen. In Deutschland muss auch der Bundesrat zustimmen.

Mehr zum Thema Dow Jones 30 Industrial

mehr