Checkliste BU

Berufsunfähigkeitsversicherung: Darauf kommt es für den optimalen Schutz an

08.12.11 08:51 Uhr

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt – denn wer von seiner Arbeitskraft lebt, kann deren Totalverlust finanziell kaum kompensieren.

Das gilt umso mehr, als aus der gesetzlichen Rentenversicherung kaum Unterstützung zu erwarten ist. Aber damit der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall auch wirklich greift, sollten einige Regeln bereits bei Vertragsabschluss beachtet werden.

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Regel 1: Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten

Im Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird gezielt nach Vorerkrankungen gefragt, um risikobehaftete Antragsteller ablehnen oder ihrem erhöhten Risiko entsprechend eine höhere Prämie verlangen zu können. Werden im Antragsformular falsche Angaben gemacht, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung sich vom Vertrag lösen, wenn die Mogeleien auffliegen. Die Folge: Der Versicherte hat keinen Versicherungsschutz mehr und bekommt bei Berufsunfähigkeit auch keine Rente. Deshalb sollten alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, am besten zusammen mit dem Hausarzt, der die Krankengeschichte in den Akten ja dokumentiert hat.

Regel 2: Abstraktes Verweisungsrecht ausschließen

Die abstrakte Verweisung ist eine der größten Fallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn mit einem solchen Verweisungsrecht kann der Versicherer sich leicht von der Verpflichtung zur Rentenzahlung befreien. Er muss nur einen Job aufzeigen, der dem bisherigen des Versicherten in etwa vergleichbar ist. Ob man in diesem Beruf arbeiten will oder überhaupt einen Job findet, spielt keine Rolle. Die Versicherer verklausulieren diese Verweisung in ihrem Vertrag mit Formulierungen wie „… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Sieht der Vertrag eine solche Regelung vor, sollte man auf den Abschluss verzichten.

Regel 3: Vertragslaufzeit richtig wählen

Der Berufsunfähigkeitsschutz sollte so lange laufen, wie der Versicherte auf sein Einkommen angewiesen ist. 2 oder 3 Jahre vor Rentenbeginn finanziell zu überbrücken, dürfte in vielen Fällen machbar sein, aber läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum 55. Geburtstag, müssen Versicherte mehr als 10 Jahre ohne Einkommen überbrücken. Das ist kaum machbar, ohne finanziell abzurutschen. Der Vertrag sollte deshalb mindestens bis zum 65. Geburtstag laufen, am besten bis zum genauen Rentenbeginn.

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Regel 5: 100 % Schutz sichern

Bringen Antragsteller Vorerkrankungen mit, schlagen manche Berufsunfähigkeitsversicherungen nach der Antragsprüfung vor, dass bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Das heißt: Werden die Versicherten wegen einer dieser Erkrankungen berufsunfähig, muss die Versicherung nicht zahlen. Tatsächlich ist das so, als ob man gar keinen Vertrag hätte. Denn im Ernstfall lässt sich oft kaum feststellen, ob die ausgeschlossene Krankheit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist oder eben nicht. Die Alternative: Statt eines Ausschlusses lieber einen Risikozuschlag vereinbaren, damit der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zu 100 % „wirkt“.

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