20.08.2016 08:00

Gesetzliche: Kassen bitten zur Kasse

Euro am Sonntag-Meldung: Gesetzliche: Kassen bitten zur Kasse | Nachricht | finanzen.net
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Versicherten drohen höhere Beiträge. Die Politik schaut zu, denn sie will die Zahl der Krankenkassen reduzieren.
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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich in den kommenden Jahren auf stark steigende Zusatzbeiträge einstellen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Duisburger Gesundheits­ökonomen Jürgen Wasem. Demnach werden den Krankenkassen in den nächsten Jahren auch wegen steigender Gesundheitskosten mehrere Milliarden Euro fehlen. Laut der Studie wird etwa ein gesetzlich Versicherter, der monatlich 4000 Euro verdient, im Jahr 2020 durchschnittlich knapp 97 Euro monatlich extra zahlen. Derzeit zahlt er im Schnitt 44 Euro.


Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus drei Teilen zusammen: 7,3 Prozent des Monatseinkommens zahlt der Arbeitgeber, weitere 7,3 Prozent der Arbeitnehmer, zudem fällt ein Zusatzbeitrag an, den jede Krankenkasse individuell von ihren Mitgliedern erhebt. Wasem bezeichnet die steigenden Beiträge als von der Politik gewollt, um den Wettbewerb unter den Krankenkassen anzuheizen. Dadurch werde es bei den Krankenkassen auch vermehrt zu Fusionen kommen. "Man sollte aber nicht glauben, Zusammenschlüsse würden die Kassen schlanker und für ihre Mitglieder günstiger machen", so Wasem. Bereits heute wenden Krankenkassen 95 Prozent ihrer Einnahmen für Leistungen auf, nur fünf Prozent fließen in die Verwaltung.

Im Zweifel wechseln

Branchenbeobachter gehen davon aus, dass längst nicht alle Krankenkassen die Zusatz­beiträge gleichermaßen erhöhen. "Es wird Anbieter geben, die ihre Zusatzbeiträge niedrig halten, etwa um neue Mitglieder zu werben", erklärt Thomas Adolph, der Inhaber des Portals gesetz­lichekrankenkassen.de.

Ob eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag anhebt - und wenn ja, wie hoch -, können Außenstehende aber kaum erkennen", so Adolph. Dennoch könnten gesetzlich Versicherte gelassen sein, denn anders als in der privaten Krankenversicherung können sie jederzeit die Kasse wechseln. Führt eine Kasse den Zusatzbeitrag neu ein oder erhöht sie ihn, haben die Versicherten ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das die sonst übliche 18-monatige Bindungsfrist aushebelt.

Spätestens einen Monat bevor der Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhoben wird, muss die Versicherung alle Mitglieder anschreiben und sie auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Zudem muss sie die Höhe des sogenannten durchschnittlichen Beitragssatzes mitteilen, den das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr festlegt. Wenn der Zusatzbeitrag der Kasse diesen Durchschnitt überschreitet, muss diese auch auf die Möglichkeit des Wechsels zu einer günstigeren Versicherung hinweisen. Die Kündigung wird dann am Ende des übernächsten Monats wirksam.

Bildquellen: Lucky Business / Shutterstock.com, 360b / Shutterstock.com
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