01.05.2023 17:03

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2023

Neuerungen Mai 2023: Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Mai 2023 | Nachricht | finanzen.net
Neuerungen Mai 2023
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Schon in den vergangenen Monaten gab es viele Neuerungen und Änderungen. Auch im Mai stehen weitere neue Gesetze und Änderungen an. Hier ein Überblick.
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• Deutschlandticket wird eingeführt
• Pflegemindestlohn erhöht sich
• Digital Markets Act tritt in Kraft


Deutschlandticket wird eingeführt

Ab dem 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket gültig. Der Vorverkauf hat bereits begonnen. Das Ticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland und kostet monatlich 49 Euro. Im Vergleich zum vorherigen 9-Euro-Ticket lässt sich das 49-Euro-Ticket nur online oder über die Apps der Verkehrsunternehmen erwerben sowie über die Deutschlandticket-App. Das Ticket ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Das Ticket lässt sich außerdem im Vergleich zu dem 9-Euro-Ticket nur innerhalb eines Abonnements erwerben. Falls Fahrgäste das Ticket also nicht mehr nutzen wollen, müssen sie das Abo kündigen. Falls Fahrgäste bereits über ein bestehendes Abo verfügen, gibt es die Möglichkeit, das Abo auf das 49-Euro-Ticket umzustellen. Der Preis des Tickets könnte sich in Zukunft noch verändern, bei den 49 Euro handelt es sich lediglich um einen Einführungspreis.

Pflegemindestlohn erhöht sich

Ab dem 1. Mai dieses Jahres wird der Mindestlohn für ungelernte Pflegekräfte auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, ab dem 1. Dezember 2023 dann auf 14,15 Euro pro Stunde. Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung steigt der Mindestlohn zum 1. Mai auf 14,90 Euro pro Stunde, während für Pflegefachkräfte der Mindestlohn zum 1. Mai auf 17,65 Euro pro Stunde angehoben wird. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, den Mindestlohn auch für die Wegezeiten zu zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber für Zeiten des Bereitschaftsdienstes mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.

Digital Markets Act tritt in Kraft

Ab dem 2. Mai 2023 tritt der Digital Markets Act, auch bekannt als Gesetz über digitale Dienste und Märkte, in Kraft. Das EU-Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz und den Wettbewerb von digitalen Plattformen zu erhöhen. Große Online-Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Anbieter von Betriebssystemen müssen ab Mai 2023 überprüfen, ob sie die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen. Eine wichtige Folge des Gesetzes ist, dass vorinstallierte Anwendungen auf Handys deinstalliert werden können müssen und genaue Nachverfolgung von Nutzern zu Zwecken des Werbetracking eingeschränkt wird. Bis spätestens 6. März 2024 müssen die neuen Vorgaben von den Unternehmen umgesetzt werden.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Romolo Tavani/iStock, Africa Studio / Shutterstock.com
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